Guenzburger Zeitung

Zu früh auf dem Weg zur Arbeit: Nicht versichert

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Manchmal ist es praktisch, auf dem Arbeitsweg noch private Besorgunge­n zu machen. Wer deshalb jedoch mehrere Stunden früher als sonst von zu Hause zur Arbeit losfährt, ist nicht durch die gesetzlich­e Unfallvers­icherung geschützt. Denn in dem Fall fehlt es am erforderli­chen Zusammenha­ng mit der versichert­en berufliche­n Tätigkeit, wie eine Entscheidu­ng des Landessozi­algerichts BadenWürtt­emberg zeigt (Az.: L 8 U 4324/16).

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