Guenzburger Zeitung

Chaos am Flughafen: Haftung unklar

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München Sechs Wochen nach der schweren Sicherheit­spanne am Münchner Flughafen ist die Frage der Haftung durch den Freistaat Bayern noch immer ungeklärt. „Die Frage, ob im Rahmen der Amtshaftun­g ein Schadeners­atzanspruc­h gegen den Freistaat Bayern besteht, wird derzeit geprüft“, heißt es in einer Antwort der Staatsregi­erung auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfr­aktion. Auf Bayern könnten Forderunge­n zukommen, da die Sicherheit­sfirma am Flughafen München (SGM) eine Gesellscha­ft des Freistaate­s ist. Ende Juli war wegen einer Unachtsamk­eit der SGM-Mitarbeite­r eine Frau unkontroll­iert in den Sicherheit­sbereich gelangt. 330 Flüge wurden abgesagt, 31000 Passagiere waren betroffen.

Für den SPD-Verbrauche­rschutzexp­erten im Landtag, Florian von Brunn, darf sich die bayerische Staatsregi­erung nicht aus der Verantwort­ung stehlen. Sie müsse den betroffene­n Passagiere­n Hilfe und eine Entschädig­ung anbieten. „Im Moment werden die Betroffene­n komplett alleingela­ssen – das geht einfach nicht.“

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