Chaos am Flughafen: Haftung unklar
München Sechs Wochen nach der schweren Sicherheitspanne am Münchner Flughafen ist die Frage der Haftung durch den Freistaat Bayern noch immer ungeklärt. „Die Frage, ob im Rahmen der Amtshaftung ein Schadenersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern besteht, wird derzeit geprüft“, heißt es in einer Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. Auf Bayern könnten Forderungen zukommen, da die Sicherheitsfirma am Flughafen München (SGM) eine Gesellschaft des Freistaates ist. Ende Juli war wegen einer Unachtsamkeit der SGM-Mitarbeiter eine Frau unkontrolliert in den Sicherheitsbereich gelangt. 330 Flüge wurden abgesagt, 31000 Passagiere waren betroffen.
Für den SPD-Verbraucherschutzexperten im Landtag, Florian von Brunn, darf sich die bayerische Staatsregierung nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie müsse den betroffenen Passagieren Hilfe und eine Entschädigung anbieten. „Im Moment werden die Betroffenen komplett alleingelassen – das geht einfach nicht.“