Über Diabetes früh den Lehrer informieren
Wenn zuckerkranke Kinder zur Schule angemeldet werden sollen, müssen ihre Eltern einiges regeln. Gleich bei der Anmeldung sollten Eltern die Schulleitung über die Erkrankung informieren und so bald wie möglich mit dem Klassenlehrer reden, erklärt die Zeitschrift Diabetes Ratgeber. Im Idealfall übernimmt der Lehrer die Betreuung, verpflichtet ist er dazu aber nicht. Geschult wird er durch eine Diabetesberaterin aus der behandelnden Klinik oder Praxis. Von der Haftung sind Lehrer über die gesetzliche Unfallversicherung dann auch im Falle eines Therapiefehlers befreit. Lehnt der Lehrer die Betreuung ab, können Eltern bei der Krankenkasse einen Pflegedienst beantragen. Dieser kommt ausschließlich zum Messen und Insulingeben in die Schule.