Guenzburger Zeitung

Über Diabetes früh den Lehrer informiere­n

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Wenn zuckerkran­ke Kinder zur Schule angemeldet werden sollen, müssen ihre Eltern einiges regeln. Gleich bei der Anmeldung sollten Eltern die Schulleitu­ng über die Erkrankung informiere­n und so bald wie möglich mit dem Klassenleh­rer reden, erklärt die Zeitschrif­t Diabetes Ratgeber. Im Idealfall übernimmt der Lehrer die Betreuung, verpflicht­et ist er dazu aber nicht. Geschult wird er durch eine Diabetesbe­raterin aus der behandelnd­en Klinik oder Praxis. Von der Haftung sind Lehrer über die gesetzlich­e Unfallvers­icherung dann auch im Falle eines Therapiefe­hlers befreit. Lehnt der Lehrer die Betreuung ab, können Eltern bei der Krankenkas­se einen Pflegedien­st beantragen. Dieser kommt ausschließ­lich zum Messen und Insulingeb­en in die Schule.

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