Weniger Aufwand beim Kindergeld
Landkreis Ab sofort können Eltern die Weiterbewilligung des Kindergelds für ihre studierenden Kinder online abwickeln – ganz ohne bürokratischen Aufwand. Formulare müssen sie nicht mehr ausfüllen, teilt die Agentur für Arbeit mit. Der Studiennachweis kann online übermittelt werden. Endet die Schulausbildung eines Kindes, schreibt die Familienkasse die Eltern an. Das Schreiben enthält nun neben den Hinweisen zum weiteren Kindergeldbezug auch einen individuellen Zugangscode und einen Hinweis auf das Online-Portal der Familienkasse. Auf der Website geben die Eltern ihren personalisierten Nutzungscode ein. Damit werden automatisch auch bereits vorhandene Daten der Eltern und des Kindes angezeigt; sie müssen nicht mehr eingegeben werden. Das neue Onlineportal der Familienkasse ermöglicht zudem den unkomplizierten Upload und die Übermittlung des Studiennachweises. Da alle Angebote der Familienkasse für Smartphone und Tablet optimiert sind, geht dies sogar einfach von unterwegs.
Kindergeldberechtigte, die bereits angeschrieben worden sind, aber aktuell noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben, können den Zugangscode auch zum Nachreichen der Studienbescheinigung nutzen. Weitere Informationen zum Kindergeld gibt es unter www.familienkasse.de und Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.media