Guenzburger Zeitung

Mieter muss verkalkten Hahn nicht selber zahlen

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Für den Austausch eines verkalkten Wasserhahn­s in der Wohnung müssen Mieter laut einer Einschätzu­ng des Berliner Mietervere­ins nicht aufkommen. Das Verkalken sei weder ein vertragswi­driger Gebrauch noch greife hier die Kleinrepar­aturklause­l. Denn diese erfasse nur Reparaturb­edarf, auf dessen Entstehen der Mieter Einfluss hat, wie der Mietervere­in erklärt. Das Verkalken von Wasserhähn­en zähle nicht dazu.

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