Guenzburger Zeitung

Mit Rail and fly geworben: Haftung bei Zugverspät­ung

-

Wegen einer Zugverspät­ung eine Flug reise zu verpassen, ist ärgerlich und teuer. Denn es müssen Ersatzflüg­e ge bucht werden. Wirbt jedoch ein Rei severansta­lter mit einem Zug zum Flug Ticket der Bahn und berechnet dafür keine zusätzlich­en Kosten, haftet er für die Bahnfahrt – und muss die Folgekoste­n tragen, wenn sich der Zug verspätet. Das entschied das Land gericht Hannover (Az.: 1 S 54/16) laut der Zeitschrif­t ReiseRecht aktuell. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany