Mit Rail and fly geworben: Haftung bei Zugverspätung
Wegen einer Zugverspätung eine Flug reise zu verpassen, ist ärgerlich und teuer. Denn es müssen Ersatzflüge ge bucht werden. Wirbt jedoch ein Rei severanstalter mit einem Zug zum Flug Ticket der Bahn und berechnet dafür keine zusätzlichen Kosten, haftet er für die Bahnfahrt – und muss die Folgekosten tragen, wenn sich der Zug verspätet. Das entschied das Land gericht Hannover (Az.: 1 S 54/16) laut der Zeitschrift ReiseRecht aktuell. (dpa)