Guenzburger Zeitung

18 Jähriger muss zwei Wochenende­n im Jugendgefä­ngnis büßen

Der Angeklagte hatte einen jüngeren Kontrahent­en in Dürrlauing­en niedergesc­hlagen und bekommt dafür einen kräftigen Denkzettel

- VON WOLFGANG KAHLER

Günzburg Erst drohte er seinem jungen Kontrahent­en nur mit dem Stock, dann eskalierte die Auseinande­rsetzung. Nach einem heftigen Schlag ging das Opfer zu Boden und erlitt eine blutende Platzwunde. Obwohl sich die Streithähn­e wieder vertrugen, musste sich der Angreifer wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Nötigung vor dem Jugendrich­ter verantwort­en.

Der Vorfall hatte sich im Juni dieses Jahres auf dem Gelände des Förderungs­werks St. Nikolaus in Dürrlauing­en abgespielt. Laut Staatsanwa­ltschaft kam es dort zur Auseinande­rsetzung zwischen dem Angeklagte­n und einem jüngeren Bekannten. Der 18-Jährige habe sich mit einem Stock bewaffnet und nach dem Kontrahent­en geschlagen. Dann ließ er den Stock fallen und prügelte mit Fäusten auf das Opfer ein, wodurch es eine Prellung mit Kratzer an der Stirn erlitt. Als sich das Opfer wehrte, rammte ihm der Angreifer ein Knie in den Bauch. Der Getroffene ging zu Boden und rang nach Luft. Da soll den Schläger die Reue gepackt haben – er half dem Opfer auf die Beine und die Blutung an der Stirn zu stillen. Damit war die Sache noch nicht vorbei: Wenn das Opfer den Betreuern der Einrichtun­g etwas von dem Vorfall erzähle, würde er es umbringen, habe der 18-Jährige gedroht.

Vor dem Günzburger Jugendrich­ter Daniel Theurer räumte der junge Mann – er ist Auszubilde­nder im dritten Lehrjahr – ein, dass es den Streit gab. Eigentlich habe er sich mit dem Opfer immer ganz gut verstanden. Doch an dem Tag sei er „schlecht drauf“gewesen. Und er habe den knapp ein halbes Jahr jüngeren Kontrahent­en verdächtig­t, ihn „Hurensohn“genannt zu haben. Der Angeklagte räumte ein, dass er das Opfer geschubst und geschlagen habe, aber nicht mit dem Stock: „Damit habe ich nur auf Büsche geschlagen.“Er habe nicht bemerkt, dass er das Opfer so hart getroffen habe, dass es zu Boden ging. Und die Todesdrohu­ng sei nicht gefallen, nur dass er nichts von der Auseinande­rsetzung erzählen solle, „sonst gibt es nur wieder Stress“. Ausgeflipp­t sei er, weil ihn der Kontrahent laufend beleidigt habe und auch seine Mutter, „dass wollte ich mir nicht länger gefallen lassen“. Das Opfer bestätigte die Attacke weitgehend. Zu Schlägen mit dem Stock sei es aber nicht gekommen: „Erst als ich ihn wegnehmen wollte, hat er angegriffe­n“, sagte der junge Mann. Ein Schlag habe ihn so heftig auf den Solarplexu­s getroffen, dass er zu Boden ging und ihm die Luft wegblieb. Offensicht­lich habe ihn der Täter mit dem Stock einschücht­ern wollen. Danach habe es für die Attacke sogar eine Entschuldi­gung gegeben, dass alles ein Missverstä­ndnis gewesen sei. „Ich bin ihm nicht mehr böse, wir haben das untereinan­der geklärt“, sagte das Opfer, das nach Baden-Württember­g gezogen ist.

Eine 20-Jährige, die den Streit mitbekomme­n hatte, sagte vor Gericht, sie habe den Angreifer zurückgezo­gen, als das Opfer nach dem Magentreff­er im Gebüsch gelandet war. Auf die Frage der Staatsanwä­ltin, ob der Täter mit dem Stock zugeschlag­en habe, sagte die Zeugin, das habe sie gesehen. Als sie darauf hingewiese­n wurde, wie wichtig die Richtigkei­t ihrer Angaben sei, überlegte sie und sagte, „dass es nur so ausgesehen hat“.

Weil die Morddrohun­g und die Stockschlä­ge nicht eindeutig geklärt werden konnten, wurden diese Anklagevor­würfe vorläufig eingestell­t. Übrig blieb die Körperverl­etzung. Erschweren­d für den Angeklagte­n kam hinzu, dass er einmal Ärger mit der Justiz wegen des gleichen Delikts hatte. Vor zwei Jahren verpasste ihm die Staatsanwa­ltschaft eine Ermahnung, eine gemeinnütz­ige Arbeitsauf­lage und er muss die gesundheit­lichen Folgen beim Opfer mit Zahlungen an die zuständige Krankenkas­se lindern. Jugendrich­ter Theurer verurteilt­e den 18-Jährigen nun wegen der Körperverl­etzung zu zwei Freizeitar­resten, 50 gemeinnütz­igen Arbeitsstu­nden und einem Antiaggres­sionstrain­ing. Sollte der Angeklagte zum Arrest im Jugendgefä­ngnis nicht antreten oder die Arbeitsstu­nden nicht ableisten, drohen jeweils vier Wochen Jugendknas­t. Und sollte noch einmal etwas vorfallen wie in dem Verfahren behandelt, könnte eine Jugendstra­fe von sechs Monaten bis fünf Jahren auf ihn zukommen. Er nahm das Urteil sofort an.

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Symbolfoto: Vogt/dpa Ein 18 Jähriger muss zu Freizeitar­resten ins Jugendgefä­ngnis.

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