18 Jähriger muss zwei Wochenenden im Jugendgefängnis büßen
Der Angeklagte hatte einen jüngeren Kontrahenten in Dürrlauingen niedergeschlagen und bekommt dafür einen kräftigen Denkzettel
Günzburg Erst drohte er seinem jungen Kontrahenten nur mit dem Stock, dann eskalierte die Auseinandersetzung. Nach einem heftigen Schlag ging das Opfer zu Boden und erlitt eine blutende Platzwunde. Obwohl sich die Streithähne wieder vertrugen, musste sich der Angreifer wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vor dem Jugendrichter verantworten.
Der Vorfall hatte sich im Juni dieses Jahres auf dem Gelände des Förderungswerks St. Nikolaus in Dürrlauingen abgespielt. Laut Staatsanwaltschaft kam es dort zur Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem jüngeren Bekannten. Der 18-Jährige habe sich mit einem Stock bewaffnet und nach dem Kontrahenten geschlagen. Dann ließ er den Stock fallen und prügelte mit Fäusten auf das Opfer ein, wodurch es eine Prellung mit Kratzer an der Stirn erlitt. Als sich das Opfer wehrte, rammte ihm der Angreifer ein Knie in den Bauch. Der Getroffene ging zu Boden und rang nach Luft. Da soll den Schläger die Reue gepackt haben – er half dem Opfer auf die Beine und die Blutung an der Stirn zu stillen. Damit war die Sache noch nicht vorbei: Wenn das Opfer den Betreuern der Einrichtung etwas von dem Vorfall erzähle, würde er es umbringen, habe der 18-Jährige gedroht.
Vor dem Günzburger Jugendrichter Daniel Theurer räumte der junge Mann – er ist Auszubildender im dritten Lehrjahr – ein, dass es den Streit gab. Eigentlich habe er sich mit dem Opfer immer ganz gut verstanden. Doch an dem Tag sei er „schlecht drauf“gewesen. Und er habe den knapp ein halbes Jahr jüngeren Kontrahenten verdächtigt, ihn „Hurensohn“genannt zu haben. Der Angeklagte räumte ein, dass er das Opfer geschubst und geschlagen habe, aber nicht mit dem Stock: „Damit habe ich nur auf Büsche geschlagen.“Er habe nicht bemerkt, dass er das Opfer so hart getroffen habe, dass es zu Boden ging. Und die Todesdrohung sei nicht gefallen, nur dass er nichts von der Auseinandersetzung erzählen solle, „sonst gibt es nur wieder Stress“. Ausgeflippt sei er, weil ihn der Kontrahent laufend beleidigt habe und auch seine Mutter, „dass wollte ich mir nicht länger gefallen lassen“. Das Opfer bestätigte die Attacke weitgehend. Zu Schlägen mit dem Stock sei es aber nicht gekommen: „Erst als ich ihn wegnehmen wollte, hat er angegriffen“, sagte der junge Mann. Ein Schlag habe ihn so heftig auf den Solarplexus getroffen, dass er zu Boden ging und ihm die Luft wegblieb. Offensichtlich habe ihn der Täter mit dem Stock einschüchtern wollen. Danach habe es für die Attacke sogar eine Entschuldigung gegeben, dass alles ein Missverständnis gewesen sei. „Ich bin ihm nicht mehr böse, wir haben das untereinander geklärt“, sagte das Opfer, das nach Baden-Württemberg gezogen ist.
Eine 20-Jährige, die den Streit mitbekommen hatte, sagte vor Gericht, sie habe den Angreifer zurückgezogen, als das Opfer nach dem Magentreffer im Gebüsch gelandet war. Auf die Frage der Staatsanwältin, ob der Täter mit dem Stock zugeschlagen habe, sagte die Zeugin, das habe sie gesehen. Als sie darauf hingewiesen wurde, wie wichtig die Richtigkeit ihrer Angaben sei, überlegte sie und sagte, „dass es nur so ausgesehen hat“.
Weil die Morddrohung und die Stockschläge nicht eindeutig geklärt werden konnten, wurden diese Anklagevorwürfe vorläufig eingestellt. Übrig blieb die Körperverletzung. Erschwerend für den Angeklagten kam hinzu, dass er einmal Ärger mit der Justiz wegen des gleichen Delikts hatte. Vor zwei Jahren verpasste ihm die Staatsanwaltschaft eine Ermahnung, eine gemeinnützige Arbeitsauflage und er muss die gesundheitlichen Folgen beim Opfer mit Zahlungen an die zuständige Krankenkasse lindern. Jugendrichter Theurer verurteilte den 18-Jährigen nun wegen der Körperverletzung zu zwei Freizeitarresten, 50 gemeinnützigen Arbeitsstunden und einem Antiaggressionstraining. Sollte der Angeklagte zum Arrest im Jugendgefängnis nicht antreten oder die Arbeitsstunden nicht ableisten, drohen jeweils vier Wochen Jugendknast. Und sollte noch einmal etwas vorfallen wie in dem Verfahren behandelt, könnte eine Jugendstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren auf ihn zukommen. Er nahm das Urteil sofort an.