Richter: VW könnte spät informiert haben
Im Musterverfahren zum VW-Abgas-Skandal könnten die Chancen der Anleger steigen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Braunschweig wollte nicht ausschließen, dass der Autoriese den Kapitalmarkt zu spät über den Betrug an Dieselmotoren informiert haben könnte. Nach vorläufiger Einschätzung spreche einiges dafür, dass Volkswagen per Ad-hocMitteilung schon im Sommer 2015 hätte Bescheid geben müssen, sagte Richter Christian Jäde. Er bezog sich dabei auf das VW-Eingeständnis gegenüber US-Behörden vom 19. August 2015, Dieselmotoren manipuliert zu haben – dies könnte eine kursrelevante Information gewesen sein.