Guenzburger Zeitung

Schwalbenn­ester nicht entfernen

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Auch wenn die Schwalben ihre Nester verlassen haben, dürfen Hausbesitz­er sie nicht entfernen. Sie stehen das ganze Jahr unter Naturschut­z. Darauf weist der Landesbund für Vogelschut­z in Bayern hin. Die Vögel sind standorttr­eu und kehren nach dem Winter zurück. Hausbesitz­er ärgern sich oft über den Vogeldreck. Im Herbst können sie sich den Nestern nähern und die Fassade reinigen. Unter den Nestern lassen sich Kotbretter anbringen – das verringert die Verschmutz­ung.

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