Pflegegeld: Keine Hartz IV Anrechnung
München Das bayerische Landespflegegeld muss nach Ansicht der Bundesregierung nicht auf die Grundsicherung nach Hartz IV, aber auf einen bestimmten Teil der Sozialhilfe angerechnet werden. Dies teilte das Bundessozialministerium mit. Anzurechnen sei das Landespflegegeld nur auf die sogenannte Hilfe zur Pflege, „weil diese Leistungen den gleichen Zweck haben wie das bayerische Landespflegegeld“, heißt es. Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Eine Anrechnung auf Hartz IV sei nicht notwendig, da die gesetzlichen Bestimmungen „eine Ausnahme von der Anrechnung vorsehen, denn das Landespflegegeld soll den Mehraufwand, den die Leistungsberechtigten aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen haben, teilweise auffangen“.