Als das Tempolimit außerhalb der Ortschaft noch bei zwölf Stundenkilometern lag
In den ersten Jahren des Automobils musste das Benzin noch in Apotheken gekauft werden. Wie es zum ersten Taxiunternehmen in Krumbach kam und wer damals die ersten Fahrzeuge fuhr
Krumbach Am Anfang dieser Geschichte steht ein Auto. Ein Opel. Und zwar der aus dem Jahr 1928 mit dem amtlichen Kennzeichen: II Z – 3487. Das Besondere daran: Die Zulassung selbigen Automobils für den Straßenverkehr erfolgte vor genau 90 Jahren und ist als das erste Taxi, das in Krumbach im gewerblichen Mietwagenbetrieb eingesetzt wird, in die Lokalgeschichte eingegangen.
Mit seinem noblen Opel eröffnete just im September anno 1928 nämlich Otto Hablitzel in Krumbach seinen Mietwagenbetrieb und feierte lokale Premiere mit Krumbachs erstem Taxistand. Hablitzel (Jahrgang 1890) war geraume Zeit zuvor mit seiner Familie aus seiner Geburtsstadt Sulz am Neckar ins Mittelschwäbische Krumbach mit Familienwohnsitz Am Rittlen 4 gezogen, sein gewerbliches Unternehmen war untergebracht in der „Automobilund Maschinenbau-Werkstätte“von M. Negele in der Karl-MantelStraße (heute ist dies das Grundstück nördlich des ehemaligen Hürbener Filmtheaters).
Hablitzels Start gelang. Er baute sein Taxi-Unternehmen kontinuierlich aus, erwarb weitere Automobile. Während des Zweiten Weltkrieges wurde er mit seinem Fuhrpark zur Fahrbereitschaft verpflichtet, nach Ende des Krieges erhielt er von der Militärregierung dann die Lizenz zur Weiterführung seines Unternehmens, das er dann als „anerkannter erster Krumbacher Taxifahrer“auch noch weitere Jahre „im geschätzten Dienst am Kunden“betrieb.
Otto Hablitzel starb im August 1980. Seine Tochter Helene Walbiner und Hablitzel-Enkel sind heute noch am ursprünglichen Familiensitz, Am Rittlen 4 in Krumbach, wohnhaft.
Zurück zum ersten Taxi-Opel und seiner Geschichte: Der örtliche Gewerbe- und Handelsverein, damals unter Leitung von Baumeister Hans Bisle, veranstaltete im besagten Herbst 1928 eine Gewerbeausstellung mit dem Namen „Bezirksausstellung Landwirtschaft und Gewerbe“. Verbunden damit war eine große Gewerbe-Gautagung und eben auch eine Pkw-Präsentation durch den Krumbacher Autohändler Otto Brunninger. Auf der Ausstellung noch erstand Hablitzel besagten Opel als sein erstes Gefährt zur Gründung seines Mietautos – und ersten Krumbacher Taxiunternehmens. Krumbach hatte damals bei rund 3500 Einwohnern 32 zugelassene Personenkraftwagen; im ganzen Bezirksamt (später Landratsamt) waren 75 Pkw zugelassen, wie aus einer ebenfalls im Jahre 1928 im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums des Innern aufgrund amtlichen Materials veröffentlichten Aufstellung hervorging.
Die Krumbacher Autogeschichte, oder um im Bild zu bleiben, der „Blick in den Rückspiegel“des lokalen Straßenverkehrs, lässt erkennen, dass so kurz nach der Jahrhundertwende um 1900 hierorts motorbetriebene Blechkarossen Einzug ins Straßenbild hielten. Zu den ersten Wagenlenkern zählten der Tierarzt Dr. Karl und der Mediziner Dr. Mützel, der seine Praxis an der Mindelheimer Straße hatte. Auch heimische Firmeninhaber und Kaufleute hatten sich Fahrlizenzen erworben. Und dann in der zeitlichen Folge eben auch Mietautobesitzer, von denen Otto Hablitzel der erste aus Krumbach war.
Das benachbarte Thannhausen konnte damals mit der stolzen Anzahl von 20 Autos aufwarten, während in Ziemetshausen sechs und in Neuburg an der Kammel fünf Benzinkutschen rollten. Vier Personenkraftwagen wurden in Ursberg gefahren und in Münsterhausen waren drei Bürger stolze Besitzer derartiger Gefährte. Für Breitenthal waren zwei Fahrzeuge registriert; in Edelstetten, Niederraunau und Hasberg waren je ein Personenauto gemeldet. Gesamtzahl mithin im Bezirksamt Krumbach per Stichtag1928: 75 Personenkraftwagen.
Dabei hatten es allgemein die ersten Autofahrer allerdings auch nicht leicht. In den frühen Jahren des Automobils musste vielerorts das Benzin noch in den Apotheken erworben werden, da es natürlich noch kein Tankstellennetz gab. Doch das war nur eine der vielen Schwierigkeiten: Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es gelegentlich Strafmandate wegen des Überschreitens der Geschwindigkeitsbegrenzung. Innerhalb von Ortschaften waren mancherorts lediglich sechs, außerhalb zwölf Stundenkilometer erlaubt.