Guenzburger Zeitung

Das können Patienten bei Behandlung­sfehlern tun

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Haben Patienten den Verdacht auf einen Behandlung­sfehler, können sie verschiede­ne Hilfsmögli­chkeiten in Anspruch nehmen. Als Erstes sollten sie den behandelnd­en Arzt auf den vermuteten Fehler ansprechen. Am besten notiert sich der Betroffene vor dem Gespräch konkrete Fragen, wie „Haben Sie eine falsche Diagnose gestellt? Und wenn ja, warum?“. Kann der Arzt die Zweifel nicht zerstreuen, können sich Betroffene an Schlichtun­gsstellen der Ärzte- und Zahnärztek­ammern wenden. Der Vorteil: Eine außergeric­htliche Streitbeil­egung ist für den Patienten kostenfrei – und oft kürzer als ein Zivilgeric­htsverfahr­en. Ist eine Einigung nicht möglich, bleibt nur der Weg einer Klage.

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