Das können Patienten bei Behandlungsfehlern tun
Haben Patienten den Verdacht auf einen Behandlungsfehler, können sie verschiedene Hilfsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Als Erstes sollten sie den behandelnden Arzt auf den vermuteten Fehler ansprechen. Am besten notiert sich der Betroffene vor dem Gespräch konkrete Fragen, wie „Haben Sie eine falsche Diagnose gestellt? Und wenn ja, warum?“. Kann der Arzt die Zweifel nicht zerstreuen, können sich Betroffene an Schlichtungsstellen der Ärzte- und Zahnärztekammern wenden. Der Vorteil: Eine außergerichtliche Streitbeilegung ist für den Patienten kostenfrei – und oft kürzer als ein Zivilgerichtsverfahren. Ist eine Einigung nicht möglich, bleibt nur der Weg einer Klage.