Spätestens drei Monate nach Einzug beantragen
Familien müssen Anträge auf das neue Baukindergeld spätestens drei Monate nach ihrem Einzug stellen. Darauf weist die KfW hin. Im KfW-Zuschussportal können Eltern die neue Förderung ab dem
18. September beantragen. Sind sie 2018 bereits vor diesem Datum eingezogen, haben sie bis zum
31. Dezember Zeit für den Antrag. In diesen Fällen werden aber nur Kinder gefördert, die nicht später als drei Monate nach dem Einzug geboren wurden. Mit dem Baukindergeld werden Familien mit einem Einkommen von bis zu 75 000 Euro bezuschusst.