Guenzburger Zeitung

Spätestens drei Monate nach Einzug beantragen

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Familien müssen Anträge auf das neue Baukinderg­eld spätestens drei Monate nach ihrem Einzug stellen. Darauf weist die KfW hin. Im KfW-Zuschusspo­rtal können Eltern die neue Förderung ab dem

18. September beantragen. Sind sie 2018 bereits vor diesem Datum eingezogen, haben sie bis zum

31. Dezember Zeit für den Antrag. In diesen Fällen werden aber nur Kinder gefördert, die nicht später als drei Monate nach dem Einzug geboren wurden. Mit dem Baukinderg­eld werden Familien mit einem Einkommen von bis zu 75 000 Euro bezuschuss­t.

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Foto: Angelika Warmuth, dpa Bis ein Bart diese Länge erreicht hat, dauert es.

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