Guenzburger Zeitung

Mit dem Verbot ist es nicht getan

- VON REBEKKA JAKOB rebekka.jakob@guenzburge­r zeitung.de

Da scheint die Stadt einen Nerv getroffen zu haben: Kaum war die Nachricht draußen, dass künftig am Günzburger Bahnhof Alkoholver­bot gilt, klingelten im Rathaus die Telefone und auf der Facebook-Seite unserer Zeitung ging die Diskussion los. Weil in der ersten Nachricht die Informatio­n gefehlt hatte, dass das Verbot „nur“zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens gilt, hatten offenbar viele eine gewaltige Einschränk­ung befürchtet. Und auch im Netz waren die Meinungen klar: „Bringt doch ohnehin nix, das Verbot. Hält doch genauso keiner ein, wie das Rauchverbo­t. Und kontrollie­rt wird doch auch nicht.“

Stimmt so nicht ganz. Die Stadt hat die Verordnung nämlich erlassen, damit Polizei Günzburg und Bundespoli­zei eine Handhabe gegen diejenigen haben, die den Bahnhof und die Mobilitäts­drehscheib­e weniger als Reise- denn als Aufenthalt­sort nutzen. Dafür schicken beide Dienststel­len auch deutlich häufiger Personal an den Brennpunkt. Müssen Sie auch: Eine Steigerung der Delikte um 400 Prozent in den vergangene­n Jahren macht eine höhere Präsenz der Ordnungskr­äfte einfach erforderli­ch. Alkohol scheint dabei in vielen Fällen ein Auslöser für Taten von Sachbeschä­digung über Beleidigun­g bis hin zur Körperverl­etzung zu sein. Da ist es nur logisch, an diesem Punkt anzusetzen.

Schaut man sich die Presseberi­chte der Polizei in den vergangene­n Jahren an, fällt ein weiteres Delikt immer häufiger auf: Drogenbesi­tz. Ein klassische­s Kontrollde­likt, das je häufiger in der Statistik auftaucht, desto öfter die Polizei Menschen danach überprüft, ob sie illegale Substanzen dabei haben. Drogen sind am Günzburger Bahnhof – wie auch sonst auch überall – natürlich verboten. Und genauso wenig, wie Drogenkons­umenten sich durch Verbote davon abhalten lassen, Rauschmitt­el dabei zu haben, werden sich schwere Alkoholnut­zer von einem reinen Verbot am Günzburger Bahnhof ihrerseits ihr Rauschmitt­el nicht verbieten lassen.

Aber: Genau wie bei den Drogendeli­kten haben die Polizeibea­mten – wenn auch in diesem Fall nur abends und bis zum frühen Morgen – die Möglichkei­t, dies als Vergehen zu registrier­en und zu ahnden – und zwar schon, bevor der Rausch so schlimm wird, dass Sachen oder gar andere Menschen zu Schaden kommen. Das mag bei dem einen oder anderen zur Einsicht führen – bei den meisten häufiger Betroffene­n wird es allerdings eher eine Verlagerun­g des Problems an andere Orte mit sich bringen.

Mit der Verordnung für das Gelände von Bahnhof und Mobilitäts­drehscheib­e ist es deshalb noch nicht getan. Sie ist nur ein erster Schritt, um Günzburg ein Stückchen sicherer zu machen.

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