Mit dem Verbot ist es nicht getan
Da scheint die Stadt einen Nerv getroffen zu haben: Kaum war die Nachricht draußen, dass künftig am Günzburger Bahnhof Alkoholverbot gilt, klingelten im Rathaus die Telefone und auf der Facebook-Seite unserer Zeitung ging die Diskussion los. Weil in der ersten Nachricht die Information gefehlt hatte, dass das Verbot „nur“zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens gilt, hatten offenbar viele eine gewaltige Einschränkung befürchtet. Und auch im Netz waren die Meinungen klar: „Bringt doch ohnehin nix, das Verbot. Hält doch genauso keiner ein, wie das Rauchverbot. Und kontrolliert wird doch auch nicht.“
Stimmt so nicht ganz. Die Stadt hat die Verordnung nämlich erlassen, damit Polizei Günzburg und Bundespolizei eine Handhabe gegen diejenigen haben, die den Bahnhof und die Mobilitätsdrehscheibe weniger als Reise- denn als Aufenthaltsort nutzen. Dafür schicken beide Dienststellen auch deutlich häufiger Personal an den Brennpunkt. Müssen Sie auch: Eine Steigerung der Delikte um 400 Prozent in den vergangenen Jahren macht eine höhere Präsenz der Ordnungskräfte einfach erforderlich. Alkohol scheint dabei in vielen Fällen ein Auslöser für Taten von Sachbeschädigung über Beleidigung bis hin zur Körperverletzung zu sein. Da ist es nur logisch, an diesem Punkt anzusetzen.
Schaut man sich die Presseberichte der Polizei in den vergangenen Jahren an, fällt ein weiteres Delikt immer häufiger auf: Drogenbesitz. Ein klassisches Kontrolldelikt, das je häufiger in der Statistik auftaucht, desto öfter die Polizei Menschen danach überprüft, ob sie illegale Substanzen dabei haben. Drogen sind am Günzburger Bahnhof – wie auch sonst auch überall – natürlich verboten. Und genauso wenig, wie Drogenkonsumenten sich durch Verbote davon abhalten lassen, Rauschmittel dabei zu haben, werden sich schwere Alkoholnutzer von einem reinen Verbot am Günzburger Bahnhof ihrerseits ihr Rauschmittel nicht verbieten lassen.
Aber: Genau wie bei den Drogendelikten haben die Polizeibeamten – wenn auch in diesem Fall nur abends und bis zum frühen Morgen – die Möglichkeit, dies als Vergehen zu registrieren und zu ahnden – und zwar schon, bevor der Rausch so schlimm wird, dass Sachen oder gar andere Menschen zu Schaden kommen. Das mag bei dem einen oder anderen zur Einsicht führen – bei den meisten häufiger Betroffenen wird es allerdings eher eine Verlagerung des Problems an andere Orte mit sich bringen.
Mit der Verordnung für das Gelände von Bahnhof und Mobilitätsdrehscheibe ist es deshalb noch nicht getan. Sie ist nur ein erster Schritt, um Günzburg ein Stückchen sicherer zu machen.