Guenzburger Zeitung

Die AfD sollte klagen

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Zum Söder Interview „Ich glaube an den lieben Gott, den Rest werden wir se hen“(Politik) vom 21. September: „Die … Wähler … werden sich die Frage stellen: Wollen wir wirklich … einen … Landtag, in dem sieben Parteien sitzen, Linksradik­ale und Rechtsextr­eme eingeschlo­ssen“, sagt Ministerpr­äsident Markus Söder. Daran ist zunächst die Abstufung bemerkensw­ert: Die Linke ist ihm zu „linksradik­al“(extrem links, aber noch nicht verfassung­sfeindlich), die AfD dagegen „rechtsextr­em“(verfassung­sfeindlich). Träfe Letzteres zu, dann müsste die (bayerische) AfD insgesamt vom Verfassung­sschutz observiert werden. Weil es aber natürlich nicht zutrifft, ist der Ministerpr­äsident auch als CSU-Wahlkämpfe­r nicht berechtigt, die AfD mit dieser Falschbeha­uptung anzugreife­n. Die AfD sollte ihn auf Unterlassu­ng verklagen.

Burkhardt Brinkmann, Schwangau

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