Die AfD sollte klagen
Zum Söder Interview „Ich glaube an den lieben Gott, den Rest werden wir se hen“(Politik) vom 21. September: „Die … Wähler … werden sich die Frage stellen: Wollen wir wirklich … einen … Landtag, in dem sieben Parteien sitzen, Linksradikale und Rechtsextreme eingeschlossen“, sagt Ministerpräsident Markus Söder. Daran ist zunächst die Abstufung bemerkenswert: Die Linke ist ihm zu „linksradikal“(extrem links, aber noch nicht verfassungsfeindlich), die AfD dagegen „rechtsextrem“(verfassungsfeindlich). Träfe Letzteres zu, dann müsste die (bayerische) AfD insgesamt vom Verfassungsschutz observiert werden. Weil es aber natürlich nicht zutrifft, ist der Ministerpräsident auch als CSU-Wahlkämpfer nicht berechtigt, die AfD mit dieser Falschbehauptung anzugreifen. Die AfD sollte ihn auf Unterlassung verklagen.
Burkhardt Brinkmann, Schwangau