Guenzburger Zeitung

Wer darf nach Scheidung in der Wohnung bleiben?

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Wenn eine Ehe auseinande­rgeht, hat das unter Umständen erhebliche Auswirkung­en auf den Mietvertra­g. Darauf weist der Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d hin. Denn grundsätzl­ich kann der Ehepartner, der stärker auf die Wohnung angewiesen ist, von seinem Ex-Partner verlangen, dass er ihm die Wohnung alleine überlässt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der in der Wohnung verbleiben­de Partner im Mietvertra­g als Mieter geführt wird. Können sich die Ehepartner nicht einigen, trifft unter Umständen ein Gericht die Entscheidu­ng. Der verbleiben­de Partner tritt dann ab dem Zeitpunkt in den Mietvertra­g ein, an dem dem Vermieter die Mitteilung über die Einigung zugeht.

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