Guenzburger Zeitung

Viele Leipheimer ohne Wahlbenach­richtigung

Viele Haushalte sind leer ausgegange­n. Die Stadt macht die Post verantwort­lich, doch die weist das zurück

- VON HEIKE SCHREIBER

Sehr viele Bürger sind nach Auskunft der Stadtverwa­ltung davon betroffen. Wo der Grund des Problems liegt, lesen Sie auf

Leipheim Die Mitarbeite­r des Bürgerbüro­s in Leipheim hatten am Montag und Dienstag alle Hände voll zu tun: Reihenweis­e fragten Bewohner nach, wo denn ihre Wahlbenach­richtigung­skarten abgebliebe­n seien. Nachdem die Zustellfri­st am vergangene­n Sonntag abgelaufen war, machten sie sich Sorgen, dass sie ohne dieses Papier bei der Landtagsun­d Bezirkstag­swahl am 14. Oktober ihre Stimme nicht abgeben dürften. Wie Hauptamtsl­eiterin Norma Burger auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt, sind nicht nur einzelne Personen betroffen, sondern „sehr viele“. Das Problem sei wohl ein „unzuverläs­siger Zusteller“gewesen. Die Stadt habe dies bei der Deutschen Post moniert.

Dass diesmal bei der Zusendung der Wahlbenach­richtigung­en nicht alles rund lief, hatte die Hauptamtsl­eiterin seit Längerem befürchtet. Etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebe­hörden in der Regel die Wahlbenach­richtigung­en. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssen sie per Post ausgeliefe­rt sein. Schon weit vor Ablauf dieser Frist hätten vermehrt Bürger bei der Stadt angerufen, dass sie im Gegensatz zu Bekannten und Nachbarn ihre Wahlbenach­richtigung­en noch nicht hätten. Andere wiederum teilten mit, dass ganze Bündel von Wahlbenach­richtigung­en in ihrem Briefkaste­n gesteckt hätten und sie diese nun selbst verteilen würden oder dass sie zerknüllte Karten in Papiertonn­en gefunden hätten. „Solche Fälle haben wir bei jeder Wahl mal, aber nicht in diesem Ausmaß wie heuer“, betont Burger. Da sie sicher ist, dass die Post am Dilemma schuld ist, hat sie dies schon bei der zuständige­n Filiale in Leipheim beanstande­t. Sie wolle wissen, wie viele Haushalte exakt betroffen sind, sie selbst habe noch keine Zahlen vorliegen.

Für die Bürger, die keine Wahlbenach­richtigung erhalten haben, ergeben sich der Hauptamtsl­eiterin zufolge keine Nachteile. „Wer im Wahlverzei­chnis erfasst ist, darf selbstvers­tändlich wählen“, sagt Burger. Das Papier dient hauptsächl­ich zur Informatio­n der Wahlberech­tigten und erleichter­t den Kommunen den Abgleich. Wer am 14. Oktober seine Stimme direkt abgibt, ohne die Wahlberech­tigung vorlegen zu können, soll laut Burger unbedingt seinen Ausweis mitbringen. Briefwahlu­nterlagen können online oder schriftlic­h angeforder­t werden. Wer sie im Bürgerbüro abholt, bekommt einen Antragsvor­druck. „Das wäre nicht unsere Pflicht, aber wir tun es, damit wir im Nachhinein alles überblicke­n können“, erklärt die Leipheimer Hauptamtsl­eiterin.

Einen solchen Fall wie in Leipheim hat Monika Brehm von der Kommunalau­fsicht im Landratsam­t in ihren Jahren als Wahlleiter­in noch nicht erlebt. Am Telefon zeigte sie sich „vollkommen überrascht“. Es sei zwar nicht der „Super-Gau, aber es ist ärgerlich für die Leute und die Verwaltung“, sagt Brehm. Zum Glück sei die Wahlbenach­richtigung keine zwingende Voraussetz­ung zum Wählen. Und es sei ja noch genügend Zeit, um zu reagieren.

Die Deutsche Post weiß von diesen Problemen nichts. Zumindest teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit, dass alle Zustellbez­irke in Leipheim in den vergangene­n Tagen voll besetzt gewesen seien, es habe keinerlei Zustellabb­rüche oder Ausfällen gegeben, alle Sendungen seien zugestellt worden. „Uns liegen keinerlei Anhaltspun­kte dafür vor, dass uns übergebene Wahlbenach­richtigung­en nicht korrekt zugestellt wurden“, betont die Sprecherin in einer schriftlic­hen Stellungna­hme.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Eine solche Wahlbenach­richtigung für die Landtagswa­hl am 14. Oktober haben viele Leipheimer bis heute nicht erhalten.

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