Viele Leipheimer ohne Wahlbenachrichtigung
Viele Haushalte sind leer ausgegangen. Die Stadt macht die Post verantwortlich, doch die weist das zurück
Sehr viele Bürger sind nach Auskunft der Stadtverwaltung davon betroffen. Wo der Grund des Problems liegt, lesen Sie auf
Leipheim Die Mitarbeiter des Bürgerbüros in Leipheim hatten am Montag und Dienstag alle Hände voll zu tun: Reihenweise fragten Bewohner nach, wo denn ihre Wahlbenachrichtigungskarten abgeblieben seien. Nachdem die Zustellfrist am vergangenen Sonntag abgelaufen war, machten sie sich Sorgen, dass sie ohne dieses Papier bei der Landtagsund Bezirkstagswahl am 14. Oktober ihre Stimme nicht abgeben dürften. Wie Hauptamtsleiterin Norma Burger auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt, sind nicht nur einzelne Personen betroffen, sondern „sehr viele“. Das Problem sei wohl ein „unzuverlässiger Zusteller“gewesen. Die Stadt habe dies bei der Deutschen Post moniert.
Dass diesmal bei der Zusendung der Wahlbenachrichtigungen nicht alles rund lief, hatte die Hauptamtsleiterin seit Längerem befürchtet. Etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden in der Regel die Wahlbenachrichtigungen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssen sie per Post ausgeliefert sein. Schon weit vor Ablauf dieser Frist hätten vermehrt Bürger bei der Stadt angerufen, dass sie im Gegensatz zu Bekannten und Nachbarn ihre Wahlbenachrichtigungen noch nicht hätten. Andere wiederum teilten mit, dass ganze Bündel von Wahlbenachrichtigungen in ihrem Briefkasten gesteckt hätten und sie diese nun selbst verteilen würden oder dass sie zerknüllte Karten in Papiertonnen gefunden hätten. „Solche Fälle haben wir bei jeder Wahl mal, aber nicht in diesem Ausmaß wie heuer“, betont Burger. Da sie sicher ist, dass die Post am Dilemma schuld ist, hat sie dies schon bei der zuständigen Filiale in Leipheim beanstandet. Sie wolle wissen, wie viele Haushalte exakt betroffen sind, sie selbst habe noch keine Zahlen vorliegen.
Für die Bürger, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, ergeben sich der Hauptamtsleiterin zufolge keine Nachteile. „Wer im Wahlverzeichnis erfasst ist, darf selbstverständlich wählen“, sagt Burger. Das Papier dient hauptsächlich zur Information der Wahlberechtigten und erleichtert den Kommunen den Abgleich. Wer am 14. Oktober seine Stimme direkt abgibt, ohne die Wahlberechtigung vorlegen zu können, soll laut Burger unbedingt seinen Ausweis mitbringen. Briefwahlunterlagen können online oder schriftlich angefordert werden. Wer sie im Bürgerbüro abholt, bekommt einen Antragsvordruck. „Das wäre nicht unsere Pflicht, aber wir tun es, damit wir im Nachhinein alles überblicken können“, erklärt die Leipheimer Hauptamtsleiterin.
Einen solchen Fall wie in Leipheim hat Monika Brehm von der Kommunalaufsicht im Landratsamt in ihren Jahren als Wahlleiterin noch nicht erlebt. Am Telefon zeigte sie sich „vollkommen überrascht“. Es sei zwar nicht der „Super-Gau, aber es ist ärgerlich für die Leute und die Verwaltung“, sagt Brehm. Zum Glück sei die Wahlbenachrichtigung keine zwingende Voraussetzung zum Wählen. Und es sei ja noch genügend Zeit, um zu reagieren.
Die Deutsche Post weiß von diesen Problemen nichts. Zumindest teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit, dass alle Zustellbezirke in Leipheim in den vergangenen Tagen voll besetzt gewesen seien, es habe keinerlei Zustellabbrüche oder Ausfällen gegeben, alle Sendungen seien zugestellt worden. „Uns liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass uns übergebene Wahlbenachrichtigungen nicht korrekt zugestellt wurden“, betont die Sprecherin in einer schriftlichen Stellungnahme.