Guenzburger Zeitung

Echte Grabsteine vor dem Horrorhaus

Ein Mädchen entdeckt den Grabstein ihres Opas in einem Freizeitpa­rk. Der Betreiber steht deshalb jetzt vor Gericht

-

Kitzingen Es ist eine gruselige Vorstellun­g: Man geht in einen Freizeitpa­rk, um Spaß zu haben und findet dort den echten Grabstein des eigenen Großvaters. Einem heute 14 Jahre alten Mädchen ist das im vergangene­n Sommer so passiert.

Am Dienstag musste sich der Betreiber des Freizeit-Landes Geiselwind deshalb vor dem Amtsgerich­t in Kitzingen verantwort­en. Mit den mindestens acht echten Grabsteine­n, auf denen noch originale Inschrifte­n zu lesen waren, hat der Betreiber das Andenken Gestorbene­r verunglimp­ft, so der Vorwurf des Gerichts.

Die Grabsteine standen vor dem sogenannte­n Horrorhaus des Freizeitpa­rkes in Unterfrank­en. Der Betreiber hatte sie zu Dekoration­szwecken bei einem Steinmetz besorgt. Dabei hatte er der Anklage zufolge zugesicher­t, die Inschrifte­n unkenntlic­h zu machen. Das war allerdings nicht geschehen. Die Inschrifte­n der gestorbene­n Menschen waren noch zu erkennen. Der Ausflug des Mädchens in den Freizeitpa­rk endete deshalb anders als zunächst gedacht.

Am ersten Prozesstag hatte das Mädchen vor Gericht den denkwürdig­en Tag im August 2017 geschilder­t. „Mir ist der Grabstein gleich ins Auge gefallen. Ich kannte den Grabstein auch und habe mich erst mal gewundert, warum er da steht“, sagte sie. Später sei sie aufgewühlt gewesen und habe weinen müssen. Das Mädchen war zusammen mit anderen Jugendlich­en auf einer mehrtägige­n Ministrant­en-Freizeit unterwegs.

Ihre Großmutter hatte schließlic­h Anzeige erstattet. Sie hatte das Grab ihres 1996 gestorbene­n Mannes kurz zuvor aufgelöst. Sie habe einen Steinmetz für die fachgerech­te Entsorgung bezahlt, sagte sie. Dass der Grabstein mit originaler Inschrift am Ende in einem Freizeitpa­rk landete, bezeichnet­e die Rentnerin als „riesengroß­e Schweinere­i“. Mit einer anständige­n, ehrlichen Entschuldi­gung aber hätten die Wogen ihrer Meinung nach geglättet werden können. Die habe sie allerdings nie bekommen.

Die Staatsanwa­ltschaft warf dem Beschuldig­ten vor, jegliche Grenzen des Anstands verletzt zu haben. Ihm sei es nur um die Vermarktun­g der Freizeitpa­rk-Attraktion gegangen. Den Vorschlag des Verteidige­rs, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Zahlung von 5000 Euro einzustell­en, lehnte der Staatsanwa­lt ab. Der Angeklagte habe kaum Einsicht gezeigt. Zudem stünden noch immer Grabsteine mit Inschrift vor dem Horrorhaus im Freizeitpa­rk. Der Prozess ist deshalb unerwartet nicht mit einem Urteil abgeschlos­sen worden.

Der Betreiber entschuldi­gte sich gestern vor Gericht bei der Familie. „Mir tut das natürlich sehr leid. Ich wollte niemandem wehtun“, sagte er. Der Prozess soll nun am 12. Oktober mit der Befragung des Steinmetze­s und der Mutter des Mädchens fortgesetz­t werden.

Die Witwe spricht von einer „riesengroß­en Schweinere­i“

 ?? Foto: dpa ?? In einem Freizeitpa­rk in Unterfrank­en hat der Betreiber echte Grabsteine auf gestellt.
Foto: dpa In einem Freizeitpa­rk in Unterfrank­en hat der Betreiber echte Grabsteine auf gestellt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany