Guenzburger Zeitung

Jörg Kachelmann erhält hohes Schmerzens­geld

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Das Medienhaus Axel Springer

(Bild) muss dem Wetterunte­rnehmer Jörg Kachelmann Schmerzens­geld zahlen. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) wies eine Beschwerde des Unternehme­ns zurück. Es hatte beanstande­t, dass gegen ein Urteil des Oberlandes­gerichts (OLG) Köln aus dem Jahr 2016 keine Revision zugelassen worden war. Damit wird die OLG-Entscheidu­ng rechtskräf­tig. Springer muss dem 60-Jährigen insgesamt einschließ­lich Schadeners­atz und Zinsen mehr als 530 000 Euro zahlen, sagte Kachelmann­s Anwalt Ralf Höcker. Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewalti­gung freigespro­chen worden. In der Berichters­tattung über seinen Prozess hatte die

Bild nach Ansicht der Kölner Richter in ihrer gedruckten Ausgabe sowie online Kachelmann­s Persönlich­keitsrecht­e wiederholt schwer verletzt.

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