Guenzburger Zeitung

Auch für die Kirche gilt der Rechtsstaa­t

-

Zum Bericht „Iraker leben sechs Monate im Kirchenasy­l“vom 25. September: Bei der im Artikel erwähnten irakischen Familie liegt wohl kein Fall politische­r Verfolgung vor, da sogar Amnesty Internatio­nal hier nicht aktiv geworden ist. Der Artikel 16 a GG (Asylrecht) greift aber nur bei dieser. Ob ein Anspruch auf Bleiberech­t vorliegt, müssen zudem die laut Dublin III-Abkommen zuständige­n Behörden in Rumänien, nicht die deutschen beurteilen. Rumänien ist jedoch genauso wie Deutschlan­d ein Rechtsstaa­t, bietet also Garantie für ein geordnetes Verfahren. Als nächstes werden als Grund für das Kirchenasy­l „menschenun­würdige Bedingunge­n in Osteuropa“erwähnt. Viele Menschen dort leben aber genauso in ärmlichen Verhältnis­sen, ohne in Deutschlan­d Anspruch auf Sozialleis­tungen zu haben. Auf jeden Fall darf man sich das EU-Aufnahmela­nd nicht aufgrund dieser aussuchen.

Abschließe­nd aber zum Wichtigste­n: Man kann nur fassungslo­s den Kopf schütteln, dass Vertreter der evangelisc­hen Kirche sich mittels des „Kirchenasy­ls“über staatliche­s Recht stellen, wofür es keine juristisch­e Grundlage gibt. Wenn auf diese Weise geltendes Recht gebrochen wird, kann sich jeder

Newspapers in German

Newspapers from Germany