Guenzburger Zeitung

Ein brennendes Auto und viel Ärger

Ein Wagen geht in Flammen auf, die Besitzer bleiben auf einem Teil des Schadens sitzen. Monate später ruft BMW hunderttau­sende Autos jenes Typs zurück – wegen Brandgefah­r. Einen Zusammenha­ng sieht der Hersteller nicht

- VON JENS REITLINGER

Christian Huber ist auf dem Weg zum Tennistrai­ning, als auf einer Landstraße plötzlich dichter Qualm aus dem Motorraum seines Autos dringt. Der 45-Jährige steuert zur Seite – Minuten später steht sein Fahrzeug in Flammen. Huber und seine 15-jährige Tochter können sich noch rechtzeiti­g in Sicherheit bringen. Vom Auto ist kurz darauf nur noch ein ausgebrann­tes Wrack voller Löschschau­m übrig.

Für die Familie aus Lenting im Kreis Eichstätt in Oberbayern begann an diesem Septembert­ag vor einem Jahr ein zäher Papierkrie­g. Der Vorfall hatte aber auch ein teures Nachspiel: Ein Gutachter konnte die Ursache für den Brand nicht zweifelsfr­ei benennen, den Zeitwert des vier Jahre alten BMW-Geländewag­ens schätzte er weit unter dem Kaufpreis ein. Die Versicheru­ng zahlte nicht den gesamten Schaden, auf der Restforder­ung blieb die Familie sitzen. „Hinzu kamen noch die Abstellgeb­ühren des Schrottaut­os, rund 2000 Euro“, sagt Isabell Wolny, die Frau von Christian Huber. Insgesamt habe die Familie wegen des Brands rund 15000 Euro selbst tragen müssen.

Auch mit dem Münchner Hersteller­konzern stand sie mehrfach in Kontakt. Eine Kostenbete­iligung an dem spontanen Fahrzeugbr­and lehnte BMW jedoch ab: Wegen der restlosen Zerstörung könne die Ursache für den Brand nicht rekonstrui­ert werden. Von einem technische­n Defekt auszugehen, sei daher „reine Spekulatio­n“, stand in einem der Schreiben. Für Isabell Wolny und ihren Mann war das eine ernüchtern­de Reaktion: „Wir hatten den Wagen seit etwa einem Jahr, größere Reparature­n gab es keine“, sagt Wolny. Wie das Auto aus heiterem Himmel in Brand geraten konnte, sei ihr daher unbegreifl­ich.

Irgendwann fand sich die Familie mit dem Fall ab – bis zum August dieses Jahres, als das Thema plötzlich wieder aktuell wurde. BMW hatte zu diesem Zeitpunkt weltweit eine Rückrufakt­ion gestartet: Vor rund 323 000 seiner Fahrzeuge warnte der Konzern – wegen Brandgefah­r. Ein defektes Bauteil im Motor könne in Einzelfäll­en Glykol aus Kühler der Abgas-Rückführun­g auslaufen lassen, das sich mit Ölrückstän­den entzünden könnte, hieß es in der Erklärung. Unter den betroffene­n Modellen und Baureihen fand sich auch das verbrannte Fahrzeug der Familie aus Lenting.

Für Isabell Wolny ist der Zusammenha­ng seither klar: „Wenn im Motor unseres Autos ein fehlerhaft­es Teil eingebaut war, das oben- drein Brände verursache­n kann, dann ist das Rätsel für mich gelöst“, sagt die 45-Jährige. Angesichts dieser neuen Tatsachen wandte sie sich erneut an BMW – und erhielt die gleiche Antwort wie schon Monate zuvor: „Dass Sie sich Gedanken über die Brandursac­he machen, können wir verstehen“, heißt es in dem Schreiben der BMW-Kundenbetr­euung, das unserer Redaktion vorliegt. Ein Zusammenha­ng zwischen dem Grund für die Rückrufakt­ion und dem Fahrzeugbr­and sei dennoch „Spekulatio­n“.

Der Münchner Autoherste­ller begründet diese Haltung auf Anfrage unserer Redaktion so: „Fahrzeugbr­ände können zahlreiche Ursachen haben und die Untersuchu­ng solcher Fälle ist sehr komplex und langwierig.“Nur im „seltenen Exdem tremfall“könne ein defektes Abgasrückf­ührungsmod­ul einen Brand verschulde­n, teilte das Unternehme­n über einen Sprecher mit. Die Entscheidu­ng zum Rückruf beruhe auf EU-weiten Richtlinie­n. Zudem würden Brandschäd­en grundsätzl­ich über die Versicheru­ng abgewickel­t. BMW habe keinen Einfluss auf die individuel­len Vereinbaru­ngen seiner Kunden mit den Versicheru­ngsgebern, heißt es in der Erklärung.

Juristisch ist eine Rückrufakt­ion allein nicht als Schuldeing­eständnis zu werten. Für einen Hersteller sei ein solcher Schritt jedoch das „letztmögli­che Mittel“, wie Julia Berger von der Verbrauche­rzentrale Bayern erläutert. Wie ein Rückruf ablaufe, sei je nach Unternehme­n unterschie­dlich, ein standardis­iertes Vorgehen gebe es nicht. Einige Rückrufe würden lediglich auf Verbrauche­rportalen

15 000 Euro mussten die Besitzer selbst tragen

Mittlerwei­le hat die Familie einen Anwalt eingeschal­tet

im Internet verbreitet, sagt Berger, andere nur über Fachmedien, wieder andere über das gesamte mediale Spektrum: „Je größer die potenziell­e Gefahr für Verbrauche­r, desto breiter wird ein Rückruf angelegt“, betont die Expertin. In besonders dringenden Fällen müssten betroffene Käufer sogar ausfindig gemacht werden. „Zum Beispiel, wenn die Bremsen an einem Auto versagen könnten“, sagt Berger.

Isabell Wolny und ihr Mann haben mittlerwei­le einen Anwalt kontaktier­t. „Wir können und wollen das nicht gut sein lassen“, sagt die Beamtin, die in Neuburg arbeitet. „Die Chancen für einen Erfolg stehen meines Erachtens in diesem Fall nicht schlecht“, sagt Rechtsrefe­rentin Julia Berger von der Verbrauche­rzentrale. Der spätere Rückruf könne als sehr starkes Indiz dafür gelten, dass das Fahrzeug einen technische­n Mangel hatte. Juristisch sei dabei von „zu vermutende­m Verschulde­n“die Rede. Dennoch müssten sich Isabell Wolny und ihr Mann darauf einstellen, dass der Streit vor Gericht weitergehe­n wird.

Eine erneute Untersuchu­ng des verkohlten Fahrzeugwr­acks durch Spezialist­en wird jedoch keine Klarheit mehr bringen können: Das Fahrzeug wurde lange vor dem Rückruf von einem Schrotthän­dler aus Griechenla­nd abgeholt.

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 ?? Foto: Xaver Habermeier ?? Isabell Wolny und ihre Familie haben sich in den vergangene­n Monaten einen zähen Papierkrie­g mit ihrer Versicheru­ng und dem Autoherste­ller BMW geliefert – trotzdem blieben sie auf etwa 15 000 Euro sitzen.
Foto: Xaver Habermeier Isabell Wolny und ihre Familie haben sich in den vergangene­n Monaten einen zähen Papierkrie­g mit ihrer Versicheru­ng und dem Autoherste­ller BMW geliefert – trotzdem blieben sie auf etwa 15 000 Euro sitzen.

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