Welche Schäden zahlt eine Gepäckversicherung?
Reisegepäckversicherungen erstatten nicht immer die Schäden, die durch einen Diebstahl unterwegs entstehen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-westfalen aufmerksam. Kaum eine Versicherung zahle, wenn Touristen Wertsachen wie Schmuck einfach im Koffer verstauen oder ihre Preziosen bei einer Gepäckaufbewahrung in Obhut geben. Gleiches gilt dann, wenn Wertgegenstände im Hotelzimmer oder Wohnwagen herumliegen – statt zum Beispiel in einem Safe sicher aufbewahrt zu werden. Bei Diebstählen aus Autos, Booten und Zelten gelte der Schutz oft nur tagsüber, wenn überhaupt. Auch Hausratversicherungen, die Diebstähle aus dem Hotelzimmer mit abdecken, zahlen nicht, wenn zum Beispiel Kameras, Smartphones, Schmuck und Bargeld offen auf dem Tisch oder im Zimmer liegen. (dpa)