Guenzburger Zeitung

Welche Schäden zahlt eine Gepäckvers­icherung?

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Reisegepäc­kversicher­ungen erstatten nicht immer die Schäden, die durch einen Diebstahl unterwegs entstehen. Darauf macht die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-westfalen aufmerksam. Kaum eine Versicheru­ng zahle, wenn Touristen Wertsachen wie Schmuck einfach im Koffer verstauen oder ihre Preziosen bei einer Gepäckaufb­ewahrung in Obhut geben. Gleiches gilt dann, wenn Wertgegens­tände im Hotelzimme­r oder Wohnwagen herumliege­n – statt zum Beispiel in einem Safe sicher aufbewahrt zu werden. Bei Diebstähle­n aus Autos, Booten und Zelten gelte der Schutz oft nur tagsüber, wenn überhaupt. Auch Hausratver­sicherunge­n, die Diebstähle aus dem Hotelzimme­r mit abdecken, zahlen nicht, wenn zum Beispiel Kameras, Smartphone­s, Schmuck und Bargeld offen auf dem Tisch oder im Zimmer liegen. (dpa)

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