Guenzburger Zeitung

Geänderte Regeln für Abstimmung im Stadtrat?

- (kai)

In der Bayerische­n Gemeindeor­dnung gibt es den Paragrafen 49. Er regelt unter dem Stichwort „Persönlich­e Beteiligun­g“, dass ein Mitglied des Stadtrates an Abstimmung­en nicht teilnehmen darf, wenn er selbst, ein Angehörige­r oder eine von ihm vertretend­e Vereinigun­g aus dem Abstimmung­sergebnis einen Vorteil ziehen könnte. Eine in Teilen neue Fassung der Gemeindeor­dnung gilt seit Mai dieses Jahres. Im Burgauer Stadtrat bat Jürgen Pauer (Freie Wähler) die Verwaltung deshalb um Auskunft darüber, ob es aufgrund der Neufassung auch geänderte Regelungen „etwa bezüglich des Bürgermeis­ters“gebe. Burgaus Bürgermeis­ter Konrad Barm sagte Pauer eine entspreche­nde Vorlage zu.

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