Geänderte Regeln für Abstimmung im Stadtrat?
In der Bayerischen Gemeindeordnung gibt es den Paragrafen 49. Er regelt unter dem Stichwort „Persönliche Beteiligung“, dass ein Mitglied des Stadtrates an Abstimmungen nicht teilnehmen darf, wenn er selbst, ein Angehöriger oder eine von ihm vertretende Vereinigung aus dem Abstimmungsergebnis einen Vorteil ziehen könnte. Eine in Teilen neue Fassung der Gemeindeordnung gilt seit Mai dieses Jahres. Im Burgauer Stadtrat bat Jürgen Pauer (Freie Wähler) die Verwaltung deshalb um Auskunft darüber, ob es aufgrund der Neufassung auch geänderte Regelungen „etwa bezüglich des Bürgermeisters“gebe. Burgaus Bürgermeister Konrad Barm sagte Pauer eine entsprechende Vorlage zu.