Guenzburger Zeitung

Um 18 Uhr muss Schluss sein mit dem Autowasche­n

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Autowascha­nlagen dürfen in Burgau seit 2006 auch an Sonn- und Feiertagen öffnen – ab 12 Uhr. In der bislang gültigen Rechtsvero­rdnung war aber nicht geregelt, wie lange die Anlagen betrieben werden dürfen. Bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates wurde das Ende auf 18 Uhr festgelegt, wie es in den meisten Städten der Fall ist. Besonders geachtet werden muss allerdings auf den Lärmschutz.

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