Guenzburger Zeitung

Ein teures Urteil für RWE

Im Hambacher Forst stockt der Tagebau

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Essen Im Tauziehen um die Rodung des Hambacher Forsts hat der Energiekon­zern RWE einen schweren Rückschlag erlitten. Das Unternehme­n darf die Bäume an seinem Braunkohle­tagebau vorerst nicht abholzen. Wie geht es nach der Entscheidu­ng des nordrhein-westfälisc­hen Oberverwal­tungsgeric­hts von Freitag weiter?

Muss RWE die Förderung im Tagebau Hambach jetzt einstellen?

Nein. Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster hat entschiede­n, dass RWE weiter Braunkohle abbauen darf, solange dafür nicht die bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts in Anspruch genommen werden. Wie lange RWE fördern kann, ist unklar. Der Konzern hat betont, um den Wald könne nicht herumgebag­gert werden.

Warum wollte RWE in diesem Monat mit den Rodungen beginnen?

Die Abholzung des Waldes ist nach Rwe-angaben nötig, damit der Kohleabbau in zwei Jahren nicht zum Erliegen kommt. Er schreite pro Jahr etwa 150 Meter voran, die Abbaukante sei inzwischen auf 300 Meter an den Wald herangerüc­kt. Der Umweltverb­and BUND widerspric­ht und beruft sich auf Luftbilder. Sie zeigten, dass die Bagger deutlich langsamer vorankämen.

Hat der Rodungssto­pp Folgen für die Stromverso­rgung?

Nach Einschätzu­ng des Oberverwal­tungsgeric­hts kurzfristi­g nicht. RWE und die zuständige Bezirksreg­ierung hätten nicht belegt, dass die sofortige Abholzung im Interesse des Gemeinwohl­s notwendig sei, weil anderenfal­ls die Energiever­sorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewährleis­tet wäre.

Welche finanziell­en Folgen hätte ein Hambach-aus für RWE?

Ein kurzfristi­ger Verzicht auf den Tagebau würde den Konzern vier bis fünf Milliarden Euro kosten, hatte Vorstandsc­hef Rolf Martin Schmitz im ZDF gesagt. Den wirtschaft­lichen Schaden durch den Rodungssto­pp beziffert RWE pro Jahr auf einen niedrigen dreistelli­gen Millionenb­etrag ab 2019. Die Märkte reagierten prompt. Der Börsenwert von RWE schrumpfte am Freitag binnen weniger Stunden um mehr als eine halbe Milliarde Euro.

Was ist mit den Arbeitsplä­tzen?

Das ist laut RWE noch nicht absehbar. Zunächst müsste es umfangreic­he bergbaulic­he Untersuchu­ngen geben. Erst danach seien die Folgen für die Beschäftig­ten im Tagebau und in den Kraftwerke­n abschätzba­r. Dort und in anderen Rwe-betrieben sind nach Unternehme­nsangaben 4600 Menschen beschäftig­t.

Wie geht es jetzt vor Gericht weiter?

Der Fall liegt jetzt wieder beim Verwaltung­sgericht Köln. Es muss im Hauptsache­verfahren über die BUND-KLAGE gegen den Hauptbetri­ebsplan für den Tagebau entscheide­n. Das kann aber dauern. RWE rechnet mit der rechtliche­n Klärung wohl nicht vor Ende 2020.

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Foto: Federico Gambarini, dpa Der Hambacher Forst (Ausschnitt) und der Braunkohle­tagebau im Hintergrun­d.

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