Guenzburger Zeitung

Mindestens 25 Prozent mehr für Nachtarbei­t

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Wer Nachtschic­hten leistet, hat das Recht auf einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent auf den Bruttostun­denlohn. Wahlweise kann sich der Arbeitnehm­er für eine angemessen­e Anzahl an freien Ausgleichs­tagen entscheide­n, erklärt der Bund-verlag in seinem Blog für Betriebsrä­te. Er bezieht sich dabei auf eine aktuelle Entscheidu­ng des Landesarbe­itsgericht­s Mecklenbur­g-vorpommern (Az.: 3 Sa 226/17).

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