Mindestens 25 Prozent mehr für Nachtarbeit
Wer Nachtschichten leistet, hat das Recht auf einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn. Wahlweise kann sich der Arbeitnehmer für eine angemessene Anzahl an freien Ausgleichstagen entscheiden, erklärt der Bund-verlag in seinem Blog für Betriebsräte. Er bezieht sich dabei auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-vorpommern (Az.: 3 Sa 226/17).