Guenzburger Zeitung

Reise-recht

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Bei einem „Downgrade“in eine niedrigere Buchungskl­asse im Flugzeug kann ein Reisender den Vertrag kündigen und Schadeners­atz verlangen. Eine Ausgleichs­zahlung nach Eu-recht gibt es aber nicht. Das entschied das Landgerich­t Landshut (Az.: 41 0 2511(16), berichtet die Deutsche Gesellscha­ft für Reiserecht. In Fall ging es um die Reise einer Familie in die Dominikani­sche Republik. Gebucht wurden Flüge in der Premium Economy Class (3380 Euro) und ein Hotel (7622 Euro). Die Airline musste die Familie jedoch umbuchen, wodurch keine Plätze mehr in der Premium Economy verfügbar waren. Dies teilte die Airline der Familie am Abreisetag mit, wodurch diese sich veranlasst sah, die Reise ganz abzusagen – und auch die teure Hotelübern­achtung zu stornieren. Das Gericht sprach der Familie Schadeners­atz für die bezahlten Flüge, das Hotel sowie Taxikosten zu. Es habe keine Verpflicht­ung bestanden, das „Downgrade“zu akzeptiere­n. Die vertraglic­h zugesicher­te Beförderun­g sei nicht erbracht worden. Da die Beförderun­g jedoch nicht gänzlich verweigert wurde, musste die Airline keine Entschädig­ung zahlen. (dpa)

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