Guenzburger Zeitung

Wenn der Angestellt­e in die Kasse greift

Zwei Verkäufer haben sich an den Einnahmen bedient. Die Motive: Liebe und Rache

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Günzburg Der Griff in die Kasse, schnelles Geld. Für eine Frau und einen Mann aus dem Landkreis Günzburg war es zu verlockend, sich auf diesem Wege zu bereichern. Jeweils rund 1800 Euro haben die Verkaufsan­gestellten so ihren Arbeitgebe­rn gestohlen. Die Strafen des Amtsgerich­ts Günzburg fielen aber recht unterschie­dlich aus.

Da ist zunächst die zur Tatzeit 28-jährige Bäckereive­rkäuferin. Innerhalb eines Monats bedient sie sich insgesamt 15-mal an der Kasse, es sind Beträge zwischen 50 und 300 Euro. Bei der Abrechnung fallen die Fehlbeträg­e dem Chef natürlich auf. Doch da er schon einmal eine Mitarbeite­rin falsch verdächtig­t habe, habe er sichergehe­n wollen, welche seiner Angestellt­en verantwort­lich ist, sagt der Geschäftsf­ührer als Zeuge. Erst als die Angeklagte als Aushilfe in einer Filiale arbeitet, in der nur sie allein Zugriff auf die Kasse hat, und wieder 100 Euro fehlen, ruft ihr Arbeitgebe­r die Polizei.

Vor Gericht ist die Frau immer wieder den Tränen nahe. Die Diebstähle, sagt sie, habe sie aus Liebe begangen. Sie sei eine Zeit lang mit einem Bosnier liiert gewesen. Doch als dieser in seine Heimat zurückmuss­te, habe er angefangen, sie immer wieder nach Geld zu fragen. Angeblich brauche er es, um so schnell wie möglich wieder mit ihr in Deutschlan­d zusammenle­ben zu können.

Tatsächlic­h hat er sie wohl nur ausgenutzt und versucht es auch weiterhin. Richter Martin Kramer zeigt die Angeklagte Textnachri­chten aus den vergangene­n Tagen, in denen der Mann erneut um Geld bittet. Den Kontakt, verspricht die Angeklagte, werde sie abbrechen. Ihr Verteidige­r bezeichnet die 28-Jährige als „fremdgeste­uert“bei ihren Taten. Warum sie allerdings nicht an ihr eigenes Gehalt ging, um Geld nach Bosnien zu schicken, diese Frage konnte sie nicht beantworte­n. Für den Diebstahl brummt ihr Richter Kramer eine saftige Geldstrafe von 5600 Euro auf.

Mit einer Geldstrafe war es im zweiten Fall nicht getan. Der 20-Jährige hatte sich über fünf Monate hinweg immer wieder in dem Supermarkt bereichert, in dem er angestellt war. Stets hatte er dabei die Rückgabe von Waren, meist Elektroger­äten, fingiert und die entspreche­nden Beträge für sich behalten. Dazu nutzte der gelernte Einzelhand­elskaufman­n es aus, dass er in Abwesenhei­t der Marktleitu­ng für solche Rückgaben verantwort­lich war und dann über die Kennnummer verfügte, um die Kasse zu entsperren. Deshalb wurde er auch wegen Untreue angeklagt und nicht wegen einfachen Diebstahls. Elf Mal ging das so, insgesamt erbeutete der junge Mann 1790,77 Euro.

„War ihnen nicht klar, dass das irgendwann auffliegt?“, fragt Jugendrich­ter Daniel Theurer. „Eigentlich schon“, entgegnet der Angeklagte. „Aber ich war damals unzufriede­n und wollte meinem Arbeitgebe­r schaden.“Ein unreifes Verhalten des jungen Mannes, der statt eines Rechtsanwa­lts seine Mutter als Beistand vor Gericht neben sich sitzen hatte. Deshalb wird er nach Jugendstra­frecht verurteilt. Dennoch hat es das Urteil in sich. Theurer verhängt drei Wochen Dauerarres­t, obwohl der mittlerwei­le 21-Jährige dadurch womöglich seine neue Arbeitsste­lle verliert. „Das ist angebracht um dir zu zeigen: ,Da will ich nicht rein’.“

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Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r Zwei Angeklagte hatten in die Kasse gegriffen.

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