Wenn der Angestellte in die Kasse greift
Zwei Verkäufer haben sich an den Einnahmen bedient. Die Motive: Liebe und Rache
Günzburg Der Griff in die Kasse, schnelles Geld. Für eine Frau und einen Mann aus dem Landkreis Günzburg war es zu verlockend, sich auf diesem Wege zu bereichern. Jeweils rund 1800 Euro haben die Verkaufsangestellten so ihren Arbeitgebern gestohlen. Die Strafen des Amtsgerichts Günzburg fielen aber recht unterschiedlich aus.
Da ist zunächst die zur Tatzeit 28-jährige Bäckereiverkäuferin. Innerhalb eines Monats bedient sie sich insgesamt 15-mal an der Kasse, es sind Beträge zwischen 50 und 300 Euro. Bei der Abrechnung fallen die Fehlbeträge dem Chef natürlich auf. Doch da er schon einmal eine Mitarbeiterin falsch verdächtigt habe, habe er sichergehen wollen, welche seiner Angestellten verantwortlich ist, sagt der Geschäftsführer als Zeuge. Erst als die Angeklagte als Aushilfe in einer Filiale arbeitet, in der nur sie allein Zugriff auf die Kasse hat, und wieder 100 Euro fehlen, ruft ihr Arbeitgeber die Polizei.
Vor Gericht ist die Frau immer wieder den Tränen nahe. Die Diebstähle, sagt sie, habe sie aus Liebe begangen. Sie sei eine Zeit lang mit einem Bosnier liiert gewesen. Doch als dieser in seine Heimat zurückmusste, habe er angefangen, sie immer wieder nach Geld zu fragen. Angeblich brauche er es, um so schnell wie möglich wieder mit ihr in Deutschland zusammenleben zu können.
Tatsächlich hat er sie wohl nur ausgenutzt und versucht es auch weiterhin. Richter Martin Kramer zeigt die Angeklagte Textnachrichten aus den vergangenen Tagen, in denen der Mann erneut um Geld bittet. Den Kontakt, verspricht die Angeklagte, werde sie abbrechen. Ihr Verteidiger bezeichnet die 28-Jährige als „fremdgesteuert“bei ihren Taten. Warum sie allerdings nicht an ihr eigenes Gehalt ging, um Geld nach Bosnien zu schicken, diese Frage konnte sie nicht beantworten. Für den Diebstahl brummt ihr Richter Kramer eine saftige Geldstrafe von 5600 Euro auf.
Mit einer Geldstrafe war es im zweiten Fall nicht getan. Der 20-Jährige hatte sich über fünf Monate hinweg immer wieder in dem Supermarkt bereichert, in dem er angestellt war. Stets hatte er dabei die Rückgabe von Waren, meist Elektrogeräten, fingiert und die entsprechenden Beträge für sich behalten. Dazu nutzte der gelernte Einzelhandelskaufmann es aus, dass er in Abwesenheit der Marktleitung für solche Rückgaben verantwortlich war und dann über die Kennnummer verfügte, um die Kasse zu entsperren. Deshalb wurde er auch wegen Untreue angeklagt und nicht wegen einfachen Diebstahls. Elf Mal ging das so, insgesamt erbeutete der junge Mann 1790,77 Euro.
„War ihnen nicht klar, dass das irgendwann auffliegt?“, fragt Jugendrichter Daniel Theurer. „Eigentlich schon“, entgegnet der Angeklagte. „Aber ich war damals unzufrieden und wollte meinem Arbeitgeber schaden.“Ein unreifes Verhalten des jungen Mannes, der statt eines Rechtsanwalts seine Mutter als Beistand vor Gericht neben sich sitzen hatte. Deshalb wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dennoch hat es das Urteil in sich. Theurer verhängt drei Wochen Dauerarrest, obwohl der mittlerweile 21-Jährige dadurch womöglich seine neue Arbeitsstelle verliert. „Das ist angebracht um dir zu zeigen: ,Da will ich nicht rein’.“