Guenzburger Zeitung

Schulwegko­sten erstatten lassen

- (zg)

Das Landratsam­t weist darauf hin, dass nur noch bis zum 31. Oktober die Möglichkei­t besteht, die Erstattung der Schulwegko­sten für das Schuljahr 2017/2018 zu beantragen. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksich­tigt werden. Antragsber­echtigt sind Schüler, die auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden. Dies sind Schüler an Gymnasien, Berufsfach­schulen (ohne Berufsfach­schulen in Teilzeitfo­rm) und Wirtschaft­sschulen ab Jahrgangss­tufe 11, an Fachober- und Berufsober­schulen sowie für Schüler im Teilzeitun­d Blockunter­richt an Berufsschu­len. Der Antrag mit den Originalfa­hrbelegen ist von der Schule auf der Rückseite zu bestätigen. Entspreche­nde Antragsfor­mulare sind bei den Schulen und beim Landratsam­t, im Landkreisb­ürgerbüro oder in Zimmer 266 (Schülerbef­örderung), Telefon 08221/95-207, erhältlich. Die Anträge können auch herunterge­laden werden unter www.familie.landkreis-guenzburg.de/familien/schulenaus­bildung/schuelerbe­foerderung.html. Das Landratsam­t beantworte­t auch die Frage, für wen die Erstattung gilt.

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