Schulwegkosten erstatten lassen
Das Landratsamt weist darauf hin, dass nur noch bis zum 31. Oktober die Möglichkeit besteht, die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2017/2018 zu beantragen. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Antragsberechtigt sind Schüler, die auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden. Dies sind Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, an Fachober- und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitund Blockunterricht an Berufsschulen. Der Antrag mit den Originalfahrbelegen ist von der Schule auf der Rückseite zu bestätigen. Entsprechende Antragsformulare sind bei den Schulen und beim Landratsamt, im Landkreisbürgerbüro oder in Zimmer 266 (Schülerbeförderung), Telefon 08221/95-207, erhältlich. Die Anträge können auch heruntergeladen werden unter www.familie.landkreis-guenzburg.de/familien/schulenausbildung/schuelerbefoerderung.html. Das Landratsamt beantwortet auch die Frage, für wen die Erstattung gilt.