Guenzburger Zeitung

Sohn war nicht Geschäftsf­ührer in Bordell

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In unserer gestrigen Berichters­tattung über den Prozess gegen einen Allgäuer wegen Steuerhint­erziehung in einem bordellähn­lichen Betrieb ist uns ein Fehler unterlaufe­n. Zwar war der Sohn des 63-Jährigen ebenfalls angeklagt, allerdings war er nicht, wie geschriebe­n, Geschäftsf­ührer eines der „Etablissem­ents“, sondern einer Dienstleis­terfirma, die unter anderem für Internetau­ftritte verantwort­lich war. Alle Verfahren wurden eingestell­t. (bmi)

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