Sohn war nicht Geschäftsführer in Bordell
In unserer gestrigen Berichterstattung über den Prozess gegen einen Allgäuer wegen Steuerhinterziehung in einem bordellähnlichen Betrieb ist uns ein Fehler unterlaufen. Zwar war der Sohn des 63-Jährigen ebenfalls angeklagt, allerdings war er nicht, wie geschrieben, Geschäftsführer eines der „Etablissements“, sondern einer Dienstleisterfirma, die unter anderem für Internetauftritte verantwortlich war. Alle Verfahren wurden eingestellt. (bmi)