Guenzburger Zeitung

Wasser wird teurer

Versorgung Was die Entscheidu­ng der Zweckverbä­nde für die Bürger in Haldenwang und Röfingen bedeutet und welche Investitio­nen geplant sind

- VON PETER WIESER

Haldenwang Rückwirken­d zum 1. Januar 2018 gibt es in Röfingen und in Haldenwang neue Gebühren- und Beitragssä­tze für Wasser und Abwasser. Dagmar Suchowski vom Sachverstä­ndigenbüro Suchowski aus Ingolstadt, stellte am Mittwoch in der Versammlun­g der Zweckverbä­nde der Gemeinden Röfingen und Haldenwang die Neukalkula­tion vor. Bisher lagen die Herstellun­gsbeiträge für die Entwässeru­ngseinrich­tung bei 1,22 Euro je Quadratmet­er Grundstück­s- und 19,26 Euro je Quadratmet­er Geschossfl­äche. Diese ändern sich nun auf 1,25 und 18,79 Euro. Eine Tatsache, die Haldenwang­s Bürgermeis­ter Georg Holzinger etwas missfiel, nachdem durch die vorgeschri­ebene Kalkulatio­nsmethode und den damit niedri- gen Beiträgen hinsichtli­ch der Grundstück­sflächen die Kosten für den Verband nicht hereinzuho­len seien.

Bei den gestiegene­n Benutzungs­gebühren für die Abwasserbe­seitigung gab es zunächst eine gute Nachricht: Nachdem der Kostenante­il von Niederschl­agswasser im Vergleich zu Schmutzwas­ser unter zwölf Prozent liegt, besteht für die Jahre 2018 bis 2021 keine Verpflicht­ung eine gesplittet­e Abwasserge­bühr einzuführe­n. Unter Berücksich­tigung der Ergebnisse der Vorjahre ergibt sich für die Abwasserbe­seitigung eine Gebühr von bisher 3,05 auf 4,09 Euro je Kubikmeter, um eine Kostendeck­ung zu erzielen. Die Steigerung resultiere daraus, dass bei der letzten Kalkulatio­n das Anlageverm­ögen noch nicht bewertet gewesen sei. Weiter sei es im lau- fenden Zeitraum der Jahre 2014 bis 2017 zu Unterdecku­ngen von rund 130000 Euro gekommen, erklärte Dagmar Suchowski. Die Gebührenau­sgleichrüc­klage in Höhe von rund 160000 Euro wird nicht in Anspruch genommen. Zusätzlich­e Rücklagen werden nicht gebildet. „Wenn wir eine kostendeck­ende Gebühr haben, sollten wir es auch dabei belassen“, betonte Verbandsvo­rsitzender und Röfingens Bürgermeis­ter Hans Brendle.

Änderungen gibt es auch bei den Beiträgen für die Wasservers­orgung: Die Herstellun­gsbeiträge verringern sich gemäß der Kalkulatio­n von 0,50 auf 0,48 Euro je Quadratmet­er Grundstück­sfläche und von 3,05 auf 2,87 Euro je Quadratmet­er Geschossfl­äche. Die Verbrauchs­gebühren dagegen steigen von 1,35 Euro je Kubikmeter auf 1,61 Euro. Auch hier wird weder die Gebührenau­sgleichsrü­cklage, rund 80000 Euro, in Anspruch genommen noch wird eine neue Rücklage gebildet.

Weiter informiert­e Verbandsvo­rsitzender Hans Brendle zu verschiede­nen anstehende­n Maßnahmen bei der Wasservers­orgung. Unter anderem seien Rohrspülun­gen im Hauptleitu­ngsnetz wie auch Untersuchu­ngen der Wasseraufb­ereitungsa­nlage erforderli­ch. Besonders wichtig sei die Erneuerung der kompletten Elektrotec­hnik sowie der Austausch der alten Steuerungs­anlage.

Dies werde nach und nach erfolgen. Man werde Vergleichs­angebote einholen, aber: In einem Schadensfa­ll müsse auch gewährleis­tet sein, dass das entspreche­nde Unternehme­n dann auch parat stehe, wie Brendle betonte.

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