Wasser wird teurer
Versorgung Was die Entscheidung der Zweckverbände für die Bürger in Haldenwang und Röfingen bedeutet und welche Investitionen geplant sind
Haldenwang Rückwirkend zum 1. Januar 2018 gibt es in Röfingen und in Haldenwang neue Gebühren- und Beitragssätze für Wasser und Abwasser. Dagmar Suchowski vom Sachverständigenbüro Suchowski aus Ingolstadt, stellte am Mittwoch in der Versammlung der Zweckverbände der Gemeinden Röfingen und Haldenwang die Neukalkulation vor. Bisher lagen die Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung bei 1,22 Euro je Quadratmeter Grundstücks- und 19,26 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Diese ändern sich nun auf 1,25 und 18,79 Euro. Eine Tatsache, die Haldenwangs Bürgermeister Georg Holzinger etwas missfiel, nachdem durch die vorgeschriebene Kalkulationsmethode und den damit niedri- gen Beiträgen hinsichtlich der Grundstücksflächen die Kosten für den Verband nicht hereinzuholen seien.
Bei den gestiegenen Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung gab es zunächst eine gute Nachricht: Nachdem der Kostenanteil von Niederschlagswasser im Vergleich zu Schmutzwasser unter zwölf Prozent liegt, besteht für die Jahre 2018 bis 2021 keine Verpflichtung eine gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre ergibt sich für die Abwasserbeseitigung eine Gebühr von bisher 3,05 auf 4,09 Euro je Kubikmeter, um eine Kostendeckung zu erzielen. Die Steigerung resultiere daraus, dass bei der letzten Kalkulation das Anlagevermögen noch nicht bewertet gewesen sei. Weiter sei es im lau- fenden Zeitraum der Jahre 2014 bis 2017 zu Unterdeckungen von rund 130000 Euro gekommen, erklärte Dagmar Suchowski. Die Gebührenausgleichrücklage in Höhe von rund 160000 Euro wird nicht in Anspruch genommen. Zusätzliche Rücklagen werden nicht gebildet. „Wenn wir eine kostendeckende Gebühr haben, sollten wir es auch dabei belassen“, betonte Verbandsvorsitzender und Röfingens Bürgermeister Hans Brendle.
Änderungen gibt es auch bei den Beiträgen für die Wasserversorgung: Die Herstellungsbeiträge verringern sich gemäß der Kalkulation von 0,50 auf 0,48 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche und von 3,05 auf 2,87 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Die Verbrauchsgebühren dagegen steigen von 1,35 Euro je Kubikmeter auf 1,61 Euro. Auch hier wird weder die Gebührenausgleichsrücklage, rund 80000 Euro, in Anspruch genommen noch wird eine neue Rücklage gebildet.
Weiter informierte Verbandsvorsitzender Hans Brendle zu verschiedenen anstehenden Maßnahmen bei der Wasserversorgung. Unter anderem seien Rohrspülungen im Hauptleitungsnetz wie auch Untersuchungen der Wasseraufbereitungsanlage erforderlich. Besonders wichtig sei die Erneuerung der kompletten Elektrotechnik sowie der Austausch der alten Steuerungsanlage.
Dies werde nach und nach erfolgen. Man werde Vergleichsangebote einholen, aber: In einem Schadensfall müsse auch gewährleistet sein, dass das entsprechende Unternehmen dann auch parat stehe, wie Brendle betonte.