Warum im Landtag mehr Politiker sitzen als geplant
● Grundlagen Bei der Landtagswahl ist Bayern in Wahlkreise und Stimmkreise unterteilt. Die Wahlkreise entsprechen dabei den Regierungsbezirken, die in Stimmkreise unterteilt sind. Es gibt also sieben Wahlkreise und 91 Stimmkreise. Mit der Erststimme wählt man einen Abgeordneten im Stimmkreis, mit der Zweitstimme einen Kandidaten oder eine Partei im gesamten Wahlkreis. Am Sonntag waren insgesamt 180 Sitze zu vergeben, darunter 91 Direkt- und 89 Listenmandate. Tatsächlich werden im neuen Parlament aber mehr Abgeordnete sitzen. Das liegt an den Überhangund Ausgleichsmandaten.
● Überhangmandate In einem Stimmkreis ist derjenige Bewerber direkt gewählt, der die meisten Erststimmen erhalten hat – sofern die Partei landesweit mindestens fünf Prozent aller Erst- und Zweitstimmen erreicht. Wenn nun in einem Wahlkreis mehr Bewerber einer Partei in ihren Stimmkreisen gewinnen, als die Partei gemäß ihrem Stimmenanteil Sitze hat, entstehen Überhangmandate.
● Ausgleichsmandate Damit die Zahl der Sitze in dem betroffenen Wahlkreis dem Verhältnis der Anteile an allen Stimmen entspricht, bekommen die anderen Parteien zusätzliche (Ausgleichs-)mandate. Es dürfen also mehr Abgeordnete ins Parlament einziehen. (dpa)