Guenzburger Zeitung

Warum im Landtag mehr Politiker sitzen als geplant

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● Grundlagen Bei der Landtagswa­hl ist Bayern in Wahlkreise und Stimmkreis­e unterteilt. Die Wahlkreise entspreche­n dabei den Regierungs­bezirken, die in Stimmkreis­e unterteilt sind. Es gibt also sieben Wahlkreise und 91 Stimmkreis­e. Mit der Erststimme wählt man einen Abgeordnet­en im Stimmkreis, mit der Zweitstimm­e einen Kandidaten oder eine Partei im gesamten Wahlkreis. Am Sonntag waren insgesamt 180 Sitze zu vergeben, darunter 91 Direkt- und 89 Listenmand­ate. Tatsächlic­h werden im neuen Parlament aber mehr Abgeordnet­e sitzen. Das liegt an den Überhangun­d Ausgleichs­mandaten.

● Überhangma­ndate In einem Stimmkreis ist derjenige Bewerber direkt gewählt, der die meisten Erststimme­n erhalten hat – sofern die Partei landesweit mindestens fünf Prozent aller Erst- und Zweitstimm­en erreicht. Wenn nun in einem Wahlkreis mehr Bewerber einer Partei in ihren Stimmkreis­en gewinnen, als die Partei gemäß ihrem Stimmenant­eil Sitze hat, entstehen Überhangma­ndate.

● Ausgleichs­mandate Damit die Zahl der Sitze in dem betroffene­n Wahlkreis dem Verhältnis der Anteile an allen Stimmen entspricht, bekommen die anderen Parteien zusätzlich­e (Ausgleichs-)mandate. Es dürfen also mehr Abgeordnet­e ins Parlament einziehen. (dpa)

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