Guenzburger Zeitung

„Oma Ingrid“soll länger in den Knast

Nächste Instanz gegen die notorische Ladendiebi­n

- VON ALF GEIGER

Zu einer weiteren Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung hatte das Amtsgerich­t Memmingen Anfang August die als „Oma Ingrid, die vor Hunger klaute“bundesweit bekannt gewordene Ingrid Millgramm aus Bad Wörishofen verurteilt. Die mehrfach vorbestraf­te 85-jährige Rentnerin war erneut beim Ladendiebs­tahl erwischt worden. Diesmal hatte sie Kosmetikar­tikel, Sahnesteif und Haarklamme­rn im Gesamtwert von 17,63 Euro geklaut und war von einem Ladendetek­tiv auf frischer Tat ertappt worden.

Aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft Memmingen ist dieses Urteil zu milde, weil es „dem Unrechtsge­halt der Tat und der Persönlich­keit der Angeklagte­n nicht gerecht wird“, heißt es in der Begründung, warum die Staatsanwa­ltschaft jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Auch der Rechtsanwa­lt von Ingrid Millgramm will das Urteil nicht akzeptiere­n – er will jedoch eine niedrigere Strafe erreichen. Da die notorische Ladendiebi­n aus drei vorherigen Verurteilu­ngen zu Gefängniss­trafen noch unter Bewährung stand, droht ihr jetzt schon eine lange Haftstrafe: Aus den alten Urteilen sind noch sieben Monate Haft offen, zusammen mit der neuen Verurteilu­ng müsste die 85-Jährige dann eine Gesamtstra­fe von elf Monaten in der Justizvoll­zugsanstal­t absitzen.

Ingrid Millgramm hatte im vergangene­n Herbst wegen ihrer Ladendiebs­tähle schon 55 Tage in einer Doppelzell­e der Memminger Justizvoll­zugsanstal­t gesessen: In insgesamt sechs Fällen war sie wegen Ladendiebs­tahls zu mehreren Geldund Bewährungs­strafen verurteilt worden. Kurz vor Weihnachte­n 2017 kam sie vorzeitig aus der Haft frei. Das Berufungsv­erfahren beschäftig­t jetzt das Landgerich­t Memmingen, ein Termin für eine neue Verhandlun­g steht noch nicht fest.

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Ingrid Millgramm

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