War es der Nussknacker?
Ein Unbekannter stiehlt im Allgäu 100 Kilo Walnüsse vom Baum. Was hinter der kuriosen Polizeimeldung steckt
Füssen Es war die wohl kurioseste Polizeimeldung der vergangenen Woche: In Füssen wurden 100 Kilo Walnüsse von einem Baum geklaut. Wie geht das denn? Und wer könnte dahinter stecken?
Alle Äste sind geplündert. Keine einzige Frucht hängt mehr an dem über 50 Jahre alten Walnussbaum am Galgenbichl in Füssen, der zu den wenigen stattlichen Exemplaren dieser Gattung im Allgäu zählt. „Die müssen wie wild geschüttelt haben“, ärgert sich Besitzer Martin Hampp, 42. Mit „die“meint der Landwirt und Masseur jene dreisten Unbekannten, die kistenweise Walnüsse von dem abseits des Familien-Hofs gelegenen Baum ernteten. Mit einer rund 100 Kilo schweren Beute machten sie sich aus dem Staub. Der Schaden beläuft sich laut Polizeibericht auf etwa 300 Euro. „Ich find das den Hammer, dass sich Leute einfach so bedienen. Das geht mir buchstäblich auf die Nüsse“, schimpft Martin Hampp.
Die Polizei postete einen Zeugenaufruf auf Facebook. Zwar gab es einige humorvolle Kommentare, aber noch keinen sachdienlichen Hinweis. Immerhin haben der oder die Täter noch immer sichtbare Fahrspuren im ungemähten Gras hinterlassen: Sie tuckerten vermutlich mit einem Traktor direkt unter den Baum und bedienten sich. Da der Baum abgelegen liegt, tippt Hampp auf ortskundige Diebe. „Dass einer mal ein paar Nüsse mitnimmt – geschenkt. Aber so eine Nummer ist schon unverschämt. Ich fahr doch auch nicht mit meinem Traktor in einen fremden Garten und bedien mich einfach“, sagt Hampp.
Nach einem für das Gedeihen der Walnüsse idealen Sommer hatte er sich bereits auf eine Spitzen-Ernte gefreut, wie sie nur alle paar Jahre vorkommt. Bis er am Sonntag fassungslos vor dem leer geräumten Baum stand. Mit seiner Anzeige bei der Polizei will Hampp auch dazu beitragen, dass „die Leute kapieren, dass sie mit solchen Aktionen gegen Gesetze verstoßen.“In der Tat ist Mundraub nicht nur verboten, sondern strafbar. Er existiert laut Fachmagazin Juraforum.de zwar nicht mehr als eigenständiges Delikt. Dafür erfüllt er heutzutage den Tatbestand des Diebstahls gemäß Paragraf 242 des Strafgesetzbuches, der immerhin mit einer Geldstrafe und im Extremfall sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Die Polizei postete den Zeugenaufruf übrigens auch auf ihrer Facebook-Seite – und „erntete“launige Kommentare, über die selbst der Geschädigte schmunzelt. Als Täter wurden von den Nutzern unter anderem der „Nussknacker“oder gar ein „Nusser“ins Spiel gebracht.