Fürs Alter rechtlich vorsorgen
Über das „Leben im Alter“berichten wir seit vielen Monaten in einer Serie. Manchmal kommt es zu dem Fall, dass ein alter Mensch seine Dinge nicht mehr selbst regeln kann. Aber er kann vorsorgen. Im Fall von geistiger oder körperlicher Schwäche kann er eine Person seines Vertrauens ermächtigen, für ihn wichtige Entscheidungen zu treffen. Er kann auch bestimmen, wie im Fall der Fälle eine richterlich angeordnete Betreuung aussehen soll. Und er kann erklären, wie eine ärztliche Behandlung beispielsweise im Fall dauerhafter Bewusstlosigkeit aussehen soll. Haben Sie Fragen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsund Patientenverfügung? Dann rufen Sie an am
Mittwoch, 24. Oktober, von 16 bis 18 Uhr.
Ihre Fragen beantworten eine Notarin und drei Notare: Monika Schmid (Höchstädt), Hans Malzer (Füssen), Reinhard Kössinger (Illertissen) und Bernhard Hille (Augsburg).
Die Rufnummer finden Sie dann in der Mittwoch-Ausgabe.