Wie funktioniert rechtliche Vorsorge?
Über das „Leben im Alter“berichten wir seit vielen Monaten in einer Serie. Manchmal kommt es zu dem Fall, dass ein alter Mensch seine Dinge nicht mehr selbst regeln kann. Am Lesertelefon beantworten Notare, was man vorher tun kann und sollte. Hier als Beispiel ein paar Fragen, die Sie stellen können:
● Was unterscheidet Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung?
● Wie muss eine Vollmacht oder Verfügung aussehen?
● Ab wann und wie lange ist eine Vollmacht gültig? Kann ich sie widerrufen?
● Wie groß sind die Befugnisse eines Bevollmächtigten?
Rufen Sie an am
Mittwoch, 24. Oktober, von 16 bis 18 Uhr.
Ihre Fragen beantworten eine Notarin und drei Notare: Monika Schmid (Höchstädt), Hans Malzer, (Füssen), Reinhard Kössinger (Illertissen) und Bernhard Hille (Augsburg).
Die Rufnummer finden Sie dann in der Mittwoch-Ausgabe.