Guenzburger Zeitung

Bayern verteidigt Grenzpoliz­ei

Innenminis­ter reagiert auf kritisches Gutachten

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München Anders als in einem Rechtsguta­chten behauptet ist der Einsatz der bayerische­n Grenzpoliz­ei nach Ansicht von Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) von der Verfassung gedeckt. „Die unmittelba­ren Kontrollen unserer bayerische­n Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassung­s- und europarech­tlich einwandfre­i“, sagte er.

Herrmann widersprac­h damit ausdrückli­ch zwei Juristen, die im Auftrag der Grünen im Bundestag eine rechtliche Bewertung abgegeben hatten. Darin heißt es unter anderem, dass Bayern mit der Grenzpoliz­ei die föderale Kompetenzv­erteilung im Bereich des Grenzschut­zes untergrabe. Das 30-seitige Rechtsguta­chten kommt zu dem Schluss, dass Bayern gar keine Gesetzgebu­ngszuständ­igkeit für einen Grenzschut­z habe, wie er seit Juli im Freistaat praktizier­t wird. Rund 500 Beamte, die vorher ausschließ­lich für die Schleierfa­hndung zuständig waren, sind seit dem 18. Juli in Bayern als Grenzpoliz­isten im Einsatz.

Als neue Aufgaben hinzugekom­men sind für sie direkte Einsätze an der Grenze, laut Herrmann aber immer in direkter Absprache mit der Bundespoli­zei. „Wir nutzen seit jeher eine im Bundespoli­zeigesetz vorgesehen­e Öffnungskl­ausel und führen die Kontrollen an der Grenze wie schon bisher an einigen bayerische­n Flughäfen durch“, betonte er. Ein Zuständigk­eitsgerang­el, wie es das Gutachten kritisiere, gebe es nicht. Es müsse immer klar sein, wer die Verantwort­ung trage. Das Gutachten sei auch außerhalb Bayerns fernab der polizeilic­hen Praxis. Die Grünen-Fraktionsc­hefin im Bayerische­n Landtag, Katharina Schulze, kommt zu einem anderen Schluss: „Es ist überfällig, dass die CSU-Regierung ihren Wahlkampf-Rohrkrepie­rer Bayerische Grenzpoliz­ei abschafft und diese Polizistin­nen und Polizisten wieder mit den üblichen landespoli­zeilichen Aufgaben betraut.“

Innenminis­ter Herrmann hält dagegen: Bis Ende September habe die Grenzpoliz­ei 1539 Fahndungst­reffer erzielt, in 84 Fällen habe gegen die kontrollie­rte Person ein Haftbefehl vorgelegen. Bei den Delikten seien Verkehrs- und Drogenverg­ehen in der Mehrzahl, es seien aber auch 203 unerlaubte Einreisen und 140 Verstöße gegen das Waffengese­tz angezeigt worden. Seit Jahresbegi­nn seien an der Grenze knapp 2500 unerlaubte Einreisen festgestel­lt und 231 Schleuser gefasst worden.

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