Guenzburger Zeitung

Flughafens­perrung: Wann eine Airline zahlen muss?

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Eine Flughafens­perrung ist zwar selten. Doch sie gilt rechtlich nicht immer als außergewöh­nlicher Umstand, der eine Airline von einer Entschädig­ung entbinden würde. Es kommt auf die Ursache der Sperrung an, entschied das Amtsgerich­t Frankfurt am Main (Az.: 29 C 2646/16 (97)). Ist die Fluggesell­schaft für die Sperrung verantwort­lich, muss sie entschädig­en, berichtet die Deutsche Gesellscha­ft für Reiserecht.

Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Dubai gebucht. Die Ankunft verzögerte sich um viele Stunden, weil der Flughafen in Dubai wegen der missglückt­en Landung einer Maschine gesperrt werden musste. Der Kläger verlangte für sich und seine Begleitung jeweils 600 Euro Entschädig­ung. Die Airline berief sich auf einen außergewöh­nlichen Umstand.

Das Gericht gab dem Kläger recht. Denn es handelte sich um ein Flugzeug der beklagten Airline, das mit seiner missglückt­en Landung die Sperrung des Flughafens verursacht hatte. Der Unfall habe folglich in der Verantwort­ung der Fluggesell­schaft gelegen, so das Gericht. (dpa)

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