Seehofer-Erlass ohne große Auswirkungen
An der deutsch-österreichischen Grenze werden nur wenige Migranten aufgrund einer Wiedereinreisesperre zurückgewiesen. Zwischen dem 19. Juni und dem 17. Oktober gab es nur 89 solcher Fälle, wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage mitteilte. Unter den 89 waren sogar nur drei Fälle, in denen der Betroffene vorher erfolglos einen Asylantrag gestellt hatte. Bei den 86 weiteren Fällen gab es einen anderen Grund für die Einreisesperre. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte in einem Erlass im Juni verfügt, dass wieder alle Menschen an der deutsch-österreichischen Grenze zurückgewiesen werden, die mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind. Bis dahin hatte das nicht gegolten, wenn die Betroffenen Asyl beantragten. Somit wirkte sich Seehofers Erlass erst in drei Fällen aus. (afp)