Heute Tipps zur Vorsorge
Was Notare für das Alter empfehlen
Über das „Leben im Alter“berichten wir seit vielen Monaten in einer Serie. Manchmal, das wissen Sie, kommt es dazu, dass ein alter Mensch seine Dinge – Bankgeschäfte, Vertragsangelegenheiten, Einwilligung in ärztliche Eingriffe etc. – nicht mehr alleine regeln kann. Aber er kann rechtzeitig vorsorgen. Im Fall von geistiger oder körperlicher Schwäche kann er eine Person seines Vertrauens ermächtigen, für ihn die wichtigen Entscheidungen zu treffen. Er kann auch vorher bestimmen, wie im Fall der Fälle eine richterlich angeordnete Betreuung aussehen soll. Und er kann erklären, wie eine ärztliche Behandlung beispielsweise im Fall dauerhafter Bewusstlosigkeit aussehen soll. Da geht es bis hin zu der Frage, ob jemand lebensverlängernde Maßnahmen wünscht oder nicht. Wollen Sie mehr wissen über die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und die Patientenverfügung? Dann rufen Sie heute an und fragen die vier Notare am Lesertelefon, was sie empfehlen.