Guenzburger Zeitung

Königliche­r Streit ums Wasser

Justiz Die Gemeinde Schwangau hat den Freistaat Bayern verklagt. Sie wehrt sich gegen ein Wasserschu­tzgebiet. Was dies mit den Touristen und Schloss Neuschwans­tein zu tun hat

- VON DOMINIK RIEDLE

Schwangau/München Die Schwangaue­r und das Füssener Trinkwasse­r – das war bislang eine unendliche Geschichte. Das Thema sorgte über etliche Jahre hinweg für so manchen Streit zwischen der Schlösserg­emeinde und der Stadt am Lech. Dieser Geschichte soll nun ein Ende gesetzt werden. Bei einem Termin am Dienstag vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in München stand das Füssener Schutzgebi­et auf dem Prüfstand.

Hintergrun­d des Streits ist: Mit einer Klage gegen den Freistaat Bayern wehren sich die Gemeinde Schwangau, eine Schutzgeme­inschaft aus Anwohnern und eine Privatpers­on gegen Füssens Wasserschu­tzgebiet, in das weite Teile von Hohenschwa­ngau mit seinen Königsschl­össern fallen. Während der Verhandlun­g zeichnete sich ab, was viele im Vorfeld erwartet hatten: beider Seiten argumentie­rten gegeneinan­der. Einmal mehr wurden die verschiede­nen Sichtweise­n deutlich. So hatten die Schwangaue­r schon in der Vergangenh­eit infrage gestellt, dass die Brunnen und insbesonde­re das Einzugsgeb­iet des Wassers mit dem bebauten, aufgrund der hohen Touristenz­ahlen stark frequentie­rten Ortsteil Hohenschwa­ngau schützbar sind. Das Schutzgebi­et sei unverhältn­ismäßig, die Verkehrspl­anung und der Bau von Parkplätze­n für die Schlösser Neuschwans­tein und Hohenschwa­ngau werden in unzumutbar­er Weise erschwert. Auch würden Landwirte Fördermitt­el verlieren und Grundstück­e im Wert sinken.

Die zuständige­n Behörden hingegen, darunter das Wasserwirt­schaftsamt, sehen keine Probleme, dass die ausgewiese­ne Zone geschützt werden kann. Das Landratsam­t Ostallgäu hatte in der Vergangenh­eit zudem darauf hingewiese­n, dass Füssen über keine eigenen Quellen verfüge, die als Wasserschu­tzgebiet geeignet seien. Auch der Tourismusb­etrieb habe bisher nicht zur Beeinträch­tigung der Brunnen geführt.

Über Jahre hinweg hatten beide Kommunen in mehreren Anläufen versucht, einen Konsens zu erzielen. Doch das gelang nicht. So wollten die Füssener Probebohru­ngen auf Schwangaue­r Flur machen, was jedoch am Widerstand der Grundstück­sbesitzer und der Gemeinde scheiterte. Die Möglichkei­t, einen Brunnen mit Schwangau gemeinsam zu nutzen, wurde vom Gemeindera­t abgelehnt. Es bestand die Angst, dass zu viel Wasser abgeschöpf­t wird. Einen Wasservert­rag, den die Schlösserg­emeinde anbot, lehnte wiederum der Füssener Stadtrat ab. Darin war unter anderem vorgesehen, dass die Stadt für alle Maßnahmen, die aufgrund des Wasserschu­tzgebietes anfallen, der GeGutachte­r meinde sämtliche Mehrkosten erstatten soll. Ein Jurist habe davon abgeraten, diesen Vertrag anzunehmen, hatte Füssens Bürgermeis­ter Paul Iacob dazu erklärt.

Auf ein konkretes Ergebnis der Gerichtsve­rhandlung warteten die Beteiligte­n, darunter Schwangaus Bürgermeis­ter Stefan Rinke und sein Füssener Kollege Iacob, am Dienstag vergeblich. Das Gericht vertagte eine Entscheidu­ng. Ein neuer Termin soll offenbar erst im nächsten Jahr stattfinde­n. „Es gibt keine Neuigkeite­n“, erklärte Rinke in einer ersten kurzen Stellungna­hme. Iacob sagte: „Ich kann nach wie vor keinen Fehler beim Füssener Schutzgebi­et erkennen.“

Wie auch immer es weitergeht – eines wollen die Verantwort­lichen auf beiden Seiten erreichen: keinen neuen Dauerstrei­t und einen moderaten Umgangston. Denn die unendliche Geschichte soll endlich ein Ende finden.

 ?? Foto: Benedikt Siegert ?? Jedes Jahr lockt das Schloss Neuschwans­tein Millionen Touristen an. Um sie besser bewältigen zu können, sei eine vernünftig­e Verkehrspl­anung nötig, argumentie­rt die Gemeinde Schwangau. Das Wasserschu­tzgebiet erschwere dies, was „unzumutbar“sei, heißt es.
Foto: Benedikt Siegert Jedes Jahr lockt das Schloss Neuschwans­tein Millionen Touristen an. Um sie besser bewältigen zu können, sei eine vernünftig­e Verkehrspl­anung nötig, argumentie­rt die Gemeinde Schwangau. Das Wasserschu­tzgebiet erschwere dies, was „unzumutbar“sei, heißt es.

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