Vorsicht beim Parken mit Saisonkennzeichen
Viele Motorräder, Wohnmobile oder Cabrios haben Saisonkennzeichen. Der Versicherungstarif läuft dann meist Ende Oktober ab. Die Fahrzeuge werden über den Winter stillgelegt – und dürfen in dieser Zeit nur auf Privatgrundstücken stehen. Das Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen oder Straßen ist mangels Straßenzulassung nicht erlaubt. Darauf macht der TÜV Rheinland aufmerksam. Wer dies nicht beachtet, dem drohen unter Umständen Abschleppkosten sowie ein Bußgeld. (dpa)