Guenzburger Zeitung

Vorsicht beim Parken mit Saisonkenn­zeichen

-

Viele Motorräder, Wohnmobile oder Cabrios haben Saisonkenn­zeichen. Der Versicheru­ngstarif läuft dann meist Ende Oktober ab. Die Fahrzeuge werden über den Winter stillgeleg­t – und dürfen in dieser Zeit nur auf Privatgrun­dstücken stehen. Das Abstellen auf öffentlich­en Parkplätze­n oder Straßen ist mangels Straßenzul­assung nicht erlaubt. Darauf macht der TÜV Rheinland aufmerksam. Wer dies nicht beachtet, dem drohen unter Umständen Abschleppk­osten sowie ein Bußgeld. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany