Guenzburger Zeitung

NGG: Rückkehrre­cht in Vollzeit ist wirkungslo­s

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Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit für Kinder, Angehörige oder auch sich selbst zu haben – danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: Für Tausende Beschäftig­te im Kreis Günzburg soll das ab 2019 per Gesetz möglich sein. Tatsächlic­h dürften jedoch 22 300 Arbeitnehm­er im Landkreis nicht vom sogenannte­n Rückkehrre­cht in Vollzeit profitiere­n – weil ihr Betrieb weniger als 45 Mitarbeite­r hat. „Das sind 38 Prozent aller Beschäftig­ten, an denen das Gesetz komplett vorbeigeht“, kritisiert die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n (NGG) Schwaben. (zg)

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