NGG: Rückkehrrecht in Vollzeit ist wirkungslos
Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit für Kinder, Angehörige oder auch sich selbst zu haben – danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: Für Tausende Beschäftigte im Kreis Günzburg soll das ab 2019 per Gesetz möglich sein. Tatsächlich dürften jedoch 22 300 Arbeitnehmer im Landkreis nicht vom sogenannten Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren – weil ihr Betrieb weniger als 45 Mitarbeiter hat. „Das sind 38 Prozent aller Beschäftigten, an denen das Gesetz komplett vorbeigeht“, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Schwaben. (zg)