Völlig sachgerecht
Zu „Zweierlei Maß beim Doppelpass“(Politik) vom 22. Oktober:
Ich bin erstaunt, dass die Autorin nicht deutlich darauf hinweist, dass es sich in einem Fall um ein EU-Mitgliedsland handelt und im zweiten Fall um ein Land außerhalb der EU. Da ist die Anwendung von „zweierlei Maß“völlig sachgerecht. Jürgen Brecht, Füssen