Angeklagter verliert seinen Führerschein
Mann erscheint aber gar nicht vor Gericht
Günzburg Es nützt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken und auf gerichtliche Aufforderungen nicht zu reagieren. Eine solche VogelStrauß-Politik duldet die Justiz nicht. Das wird in Kürze ein Bürger aus dem Landkreis erfahren, der nicht zu seinem Gerichtstermin erschienen ist. Allerdings war Richterin Daniela König vorbereitet.
Da der Delinquent, der sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu verantworten hat, bereits im Vorfeld der Verhandlung auf kein Schreiben reagiert hatte, war die Richterin am gestrigen Mittwoch auf das Fernbleiben des Angeklagten gefasst und hatte für diesen Fall auch eine Alternative vorbereitet.
Dennoch waren drei Zeugen für eine reguläre Verhandlung geladen, die nach einer Viertelstunde unverrichteter Dinge wieder entlassen werden konnten. Die Staatsanwaltschaft hielt wegen der schnellen Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten eine empfindliche Strafe für angemessen.
Immerhin war es nicht der erste Fehltritt des Delinquenten, der vor Gericht endete. Deshalb zog die Staatsanwältin zunächst eine Haftstrafe auf Bewährung in Betracht, mindestens aber sollte der Angeklagte mit 150 Tagessätzen bestraft werden. Verurteilung hätte allerdings die Vertagung und einen erneuten Prozesstag bedeutet.
Staatsanwaltschaft und Gericht einigten sich nach kurzer Diskussion darauf, den Fall zu Ende zu bringen und einen Strafbefehl zu erlassen, und zwar mit einer erhöhten Geldbuße. Die legte Richterin König auf 120 Tagessätze à 40 Euro fest. Zudem wird dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen mit einer Sperrfrist von sechs Monaten. Da der Angeklagte bisher unbehelligt geblieben ist, wurde auch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis beantragt, die vorab zugestellt wird.
Dadurch kann dem Übeltäter der Führerschein abgenommen werden, auch wenn er die rechtliche Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Strafbefehl nutzen sollte.