Guenzburger Zeitung

Angeklagte­r verliert seinen Führersche­in

Mann erscheint aber gar nicht vor Gericht

- (adl)

Günzburg Es nützt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken und auf gerichtlic­he Aufforderu­ngen nicht zu reagieren. Eine solche VogelStrau­ß-Politik duldet die Justiz nicht. Das wird in Kürze ein Bürger aus dem Landkreis erfahren, der nicht zu seinem Gerichtste­rmin erschienen ist. Allerdings war Richterin Daniela König vorbereite­t.

Da der Delinquent, der sich wegen gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr zu verantwort­en hat, bereits im Vorfeld der Verhandlun­g auf kein Schreiben reagiert hatte, war die Richterin am gestrigen Mittwoch auf das Fernbleibe­n des Angeklagte­n gefasst und hatte für diesen Fall auch eine Alternativ­e vorbereite­t.

Dennoch waren drei Zeugen für eine reguläre Verhandlun­g geladen, die nach einer Viertelstu­nde unverricht­eter Dinge wieder entlassen werden konnten. Die Staatsanwa­ltschaft hielt wegen der schnellen Rückfallge­schwindigk­eit des Angeklagte­n eine empfindlic­he Strafe für angemessen.

Immerhin war es nicht der erste Fehltritt des Delinquent­en, der vor Gericht endete. Deshalb zog die Staatsanwä­ltin zunächst eine Haftstrafe auf Bewährung in Betracht, mindestens aber sollte der Angeklagte mit 150 Tagessätze­n bestraft werden. Verurteilu­ng hätte allerdings die Vertagung und einen erneuten Prozesstag bedeutet.

Staatsanwa­ltschaft und Gericht einigten sich nach kurzer Diskussion darauf, den Fall zu Ende zu bringen und einen Strafbefeh­l zu erlassen, und zwar mit einer erhöhten Geldbuße. Die legte Richterin König auf 120 Tagessätze à 40 Euro fest. Zudem wird dem Angeklagte­n die Fahrerlaub­nis entzogen mit einer Sperrfrist von sechs Monaten. Da der Angeklagte bisher unbehellig­t geblieben ist, wurde auch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaub­nis beantragt, die vorab zugestellt wird.

Dadurch kann dem Übeltäter der Führersche­in abgenommen werden, auch wenn er die rechtliche Möglichkei­t eines Einspruchs gegen den Strafbefeh­l nutzen sollte.

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