Ketten-Verträge für Bühnenkünstler ungültig
Tänzer und Musiker bei öffentlichen Kultureinrichtungen sind wie andere Arbeitnehmer davor geschützt, immer wieder nur befristete Verträge zu bekommen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof gestern in einem Rechtsstreit um sogenannte Kettenbefristungen von Opern- und Orchesterangestellten in Rom (Rechtssache C-331/17). Konkret ging es in dem Fall um eine Balletttänzerin, die im Rahmen mehrerer befristeter Verträge angestellt war. Die Richter sahen für die Befristung keinen sachlichen Grund. Weder der öffentliche Charakter der römischen Stiftung, für die die Tänzerin arbeitet, noch die Tatsache, dass es in der Branche traditionell befristete Verträge gebe, rechtfertigten solche Arbeitsverhältnisse.