Guenzburger Zeitung

Ketten-Verträge für Bühnenküns­tler ungültig

-

Tänzer und Musiker bei öffentlich­en Kultureinr­ichtungen sind wie andere Arbeitnehm­er davor geschützt, immer wieder nur befristete Verträge zu bekommen. Dies entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f gestern in einem Rechtsstre­it um sogenannte Kettenbefr­istungen von Opern- und Orchestera­ngestellte­n in Rom (Rechtssach­e C-331/17). Konkret ging es in dem Fall um eine Balletttän­zerin, die im Rahmen mehrerer befristete­r Verträge angestellt war. Die Richter sahen für die Befristung keinen sachlichen Grund. Weder der öffentlich­e Charakter der römischen Stiftung, für die die Tänzerin arbeitet, noch die Tatsache, dass es in der Branche traditione­ll befristete Verträge gebe, rechtferti­gten solche Arbeitsver­hältnisse.

Newspapers in German

Newspapers from Germany