„Im Nachhinein war es blöd“
Gericht Ein 31-Jähriger verkauft geklaute Luxusuhren im Internet und wird wegen Hehlerei und Betrug angeklagt. Warum das Verfahren am Ende eingestellt wird
Günzburg Die Uhren der bekannten englischen Luxusmarke Burberry stammten von einem gewissen „Ismael“. Die Originale wurden im Zehnerpaket zum Spottpreis angeboten. Der Käufer, ein 31-Jähriger Kaufmann aus dem südlichen Landkreis Günzburg, ließ sich die Gelegenheit nicht entgehen und verhökerte die Markenuhren im Internet mit deutlich höherem Erlös. Dann stand plötzlich die Kriminalpolizei bei ihm auf der Matte. Denn die Uhren waren Diebesgut. Wegen Hehlerei und Betrug musste sich der Mann jetzt am Amtsgericht Günzburg verantworten.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die Armbanduhren im Herbst vergangenen Jahres dem im Raum Mainz/Wiesbaden ansässigen „Ismael“abgekauft zu haben. Angeblich seien die Zeitmesser „vom Lkw gefallen“. Tatsächlich aber hatten nach Erkenntnissen der Ermittler bisher unbekannte Täter sie auf dem Transportweg vom texanischen Dallas nach Eggstätt (Landkreis Rosenheim) aus einer Frachtsendung gestohlen. Der Angeklagte, so die Staatsanwaltschaft, habe die Uhren zur Versteigerung auf der Auktions- plattform Ebay angeboten und damit vorgetäuscht, rechtmäßiger Eigentümer zu sein, was als juristisch als gewerbsmäßiger Betrug gewertet wird. Fünf Kunden haben laut Anklage Uhren zu Preisen zwischen knapp 200 und 230 Euro gekauft.
„Ich habe die Uhren im guten Glauben erworben“, beteuerte der 31-Jährige in der Verhandlung, „aber im Nachhinein war es blöd“. Für das Paket hatte er „Ismael“zwischen 1400 und 1500 Euro in bar gezahlt. Der Kontakt zu dem Anbieter sei schon vor vielen Jahren zustande gekommen. Er habe ihn mehrfach kontaktiert, aber dann in der Regel nur besonders hochwertige Luxusuhren angeboten: „Die konnte ich mir aber nicht leisten“, sagte der Angeklagte.
Bei den nicht ganz so teuren Uhren, die er von verschiedenen Anbietern im Laufe der Jahre erworben hat, habe er immer geprüft, ob sie nicht als gestohlen gemeldet gewesen seien. So wollte er sich eigenen Angaben zufolge gegen unseriöse Angebote absichern. Doch im vorliegenden Fall tat er das nicht. An den Armbanduhren, die aus der dubiosen Quelle stammten, hingen sogar noch Anhänger mit den unverbindlichen Verkaufspreisen, die bei rund 1100 Euro lagen. Das machte Richter Martin Kramer stutzig. Er fragte, warum der Angeklagte in diesem Fall von seinen üblichen Gewohnheiten abgewichen sei: „Da hätten sämtliche Alarmglocken schrillen müssen“, hielt er dem Mann vor. In der Vorweihnachtszeit habe das Geschäft geboomt, so der 31-Jährige, da habe er wenig Zeit für eine Überprüfung aufgewendet. „Das war kolossal dumm.“Er habe sich selbst bemüht, den Schaden wieder gut zu machen und vier der fünf Zeitmesser wieder zurückgekauft. Die fünfte Uhr war nach Italien gegangen und der Käufer habe sich trotz Einschreibens nicht bei ihm gemeldet.
Der als einziger Zeuge geladene Ermittler der Memminger Kriminalpolizei kam nicht zum Verhandlungstermin – er hatte den Termin schlicht vergessen. Auf dessen Aussage wurde verzichtet. Verteidiger Thomas Aubele (Aalen) regte eine Einstellung des Verfahrens an.
Wegen des Vorwurfs gewerbsmäßigen Betrugs wollte Richter Kramer zunächst nicht mitziehen. Doch selbst die Staatsanwältin hielt eine Einstellung gegen Geldauflage für möglich, zumal das Nachtatverhalten des Angeklagten und sein Geständnis glaubwürdig seien, er keine Vorstrafen aufweise und selbst für die Wiedergutmachung des Schadens gesorgt habe.
Das habe ihn circa 3000 Euro gekostet, sagte der 31-Jährige, der früher als Handelsvertreter in einer völlig anderen Branche gearbeitet hat und erst vor vier Jahren professionell in den Uhrenhandel eingestiegen sei. Er hätte damals schon mehr als misstrauisch werden müssen, gab Richter Kramer dem Angeklagten mit auf den Weg, „so etwas darf nicht wieder passieren“, warnte er. Mit einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 2500 Euro ans Therapiezentrum Burgau kam der 31-Jährige glimpflich davon.