„Überall die gleichen Spielregeln“für den Handel
Wirtschaft Der Regionalverband Donau-Iller will ein einheitliches Konzept für Bereiche, wo sich große Geschäfte ansiedeln dürfen
Memmingen/Landkreis Wo große Einkaufsmärkte entstehen dürfen und wie zukünftig ausreichend Platz für Gewerbegebiete geschaffen werden kann, darüber hat der Regionalverband Donau-Iller bei seiner jüngsten Sitzung im Memminger Rathaus diskutiert. Ziel der Versammlung war es, den Regionalplan weiter voranzutreiben, um einheitliche Standards in der bayerisch-baden-württembergischen Grenzregion zu schaffen. Viele Regeln orientieren sich an den bereits bestehenden Landesentwicklungsprogrammen der beiden Bundesländer.
Im Herbst 2019 soll der Plan des Verbands in den Städten und Gemeinden öffentlich beraten werden. Dabei können auch Bürger Änderungswünsche einbringen. Folgende Regeln bezüglich des Einzelhandels will der Regionalverband verbindlich machen:
Es soll eine klare Regelung geben, welche Waren in Innenstädten beziehungsweise in Randgebieten angeboten werden dürfen. Damit soll vermieden werden, dass große Handelsbetriebe am Stadtrand den kleinen Geschäften in der Innenstadt Konkurrenz machen, sagte Verbandsdirektor
Wolfgang Riethe. Ziel sei ein einheitliches Einzelhandelskonzept für die Region. „Wir wollen überall die gleichen Spielregeln, wo es notwendig ist.“Den Zentren sollen damit etwa Bekleidungsgeschäfte,
Blumen- und Schreibwarenläden sowie Spielwarenund Fotogeschäfte vorbehalten sein, während außerhalb Gartenartikel, Bau- und Heimwerkerbedarf sowie Badeinrichtungen angeboten
werden dürfen. Für Fachmärkte am Stadtrand soll zudem gelten, dass sie nur auf zehn Prozent ihrer Verkaufsfläche solche Waren anbieten dürfen, die den Innenstädten vorbehalten sind – allerdings liegt die Grenze bei 800 Quadratmetern. Diese Regelung habe es bisher noch nicht in den Entwicklungsplänen gegeben, sagte Riethe.
Einzelhandelsbetriebe ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche sollen auch künftig von der Regierung von Schwaben genehmigt werden – aber auch der Regionalplan soll berücksichtigt werden. Da viele Supermärkte mittlerweile eine Größe von bis zu 1200 Quadratmetern haben, soll für diese eine Ausnahme gelten, wenn ihr Sortiment der Nahversorgung dient. Dann bleibt die Entscheidung, wo der Markt entsteht, bei den Kommunen. Diese Ausnahmeregelung gibt es in Bayern bereits, in Baden-Württemberg wäre sie neu.
Warum gerade auf dem Einzelhandel ein Fokus liegt? Er sei maßgeblich dafür verantwortlich, wie attraktiv eine Stadt empfunden werde und ziehe dementsprechend viele Besucher an, heißt es im Regionalplan. Zum einen sollen die Bürger dort alles für den täglichen Bedarf bekommen – also Lebensmittel, Getränke, Wasch- und Reinigungsmittel. Zum anderen soll eine Innenstadt zum Bummeln einladen. Damit das so bleibt, braucht es Regeln, wo sich große Einzelhandelsbetriebe ansiedeln dürfen. „Wir wollen damit die Stadtkerne lebendig halten“, sagt der stellvertretende Verbandsdirektor Martin Samain.
Zudem möchte der Regionalverband Flächen für Gewebegebiete sichern. „Welche Gebiete infrage kommen, wurde mit den kommunalen Verwaltungen bereits besprochen“, sagte Riethe. In Memmingen betrifft das beispielsweise eine Fläche von 70 Hektar an der A 7 sowie 20 Hektar östlich von Amendingen. Entsprechende Abstände zu Kleingartenanlagen und Wohngebieten wurden berücksichtigt.
Gerade bei Gewerbeansiedlungen stoßen viele Gemeinden an die Grenzen des Wachstums. „Wir wollen gut aufgestellt sein für die Zukunft, falls große Flächen nachgefragt werden“, sagte Riethe. Dazu könnten auch interkommunale Lösungen dienen, bei denen eine Gewerbefläche von mehreren Gemeinden genutzt wird.
„Das bedeutet aber nicht, dass diese gesicherten Gebiete komplett bebaut werden müssen“, betonte Riethe. Auf diesen Flächen dürfe lediglich nichts gebaut werden, was eine gewerbliche Nutzung ausschließt – dazu zähle beispielsweise ein Campingplatz.