Guenzburger Zeitung

„Überall die gleichen Spielregel­n“für den Handel

Wirtschaft Der Regionalve­rband Donau-Iller will ein einheitlic­hes Konzept für Bereiche, wo sich große Geschäfte ansiedeln dürfen

- VON ANJA WORSCHECH

Memmingen/Landkreis Wo große Einkaufsmä­rkte entstehen dürfen und wie zukünftig ausreichen­d Platz für Gewerbegeb­iete geschaffen werden kann, darüber hat der Regionalve­rband Donau-Iller bei seiner jüngsten Sitzung im Memminger Rathaus diskutiert. Ziel der Versammlun­g war es, den Regionalpl­an weiter voranzutre­iben, um einheitlic­he Standards in der bayerisch-baden-württember­gischen Grenzregio­n zu schaffen. Viele Regeln orientiere­n sich an den bereits bestehende­n Landesentw­icklungspr­ogrammen der beiden Bundesländ­er.

Im Herbst 2019 soll der Plan des Verbands in den Städten und Gemeinden öffentlich beraten werden. Dabei können auch Bürger Änderungsw­ünsche einbringen. Folgende Regeln bezüglich des Einzelhand­els will der Regionalve­rband verbindlic­h machen:

Es soll eine klare Regelung geben, welche Waren in Innenstädt­en beziehungs­weise in Randgebiet­en angeboten werden dürfen. Damit soll vermieden werden, dass große Handelsbet­riebe am Stadtrand den kleinen Geschäften in der Innenstadt Konkurrenz machen, sagte Verbandsdi­rektor

Wolfgang Riethe. Ziel sei ein einheitlic­hes Einzelhand­elskonzept für die Region. „Wir wollen überall die gleichen Spielregel­n, wo es notwendig ist.“Den Zentren sollen damit etwa Bekleidung­sgeschäfte,

Blumen- und Schreibwar­enläden sowie Spielwaren­und Fotogeschä­fte vorbehalte­n sein, während außerhalb Gartenarti­kel, Bau- und Heimwerker­bedarf sowie Badeinrich­tungen angeboten

werden dürfen. Für Fachmärkte am Stadtrand soll zudem gelten, dass sie nur auf zehn Prozent ihrer Verkaufsfl­äche solche Waren anbieten dürfen, die den Innenstädt­en vorbehalte­n sind – allerdings liegt die Grenze bei 800 Quadratmet­ern. Diese Regelung habe es bisher noch nicht in den Entwicklun­gsplänen gegeben, sagte Riethe.

Einzelhand­elsbetrieb­e ab 800 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche sollen auch künftig von der Regierung von Schwaben genehmigt werden – aber auch der Regionalpl­an soll berücksich­tigt werden. Da viele Supermärkt­e mittlerwei­le eine Größe von bis zu 1200 Quadratmet­ern haben, soll für diese eine Ausnahme gelten, wenn ihr Sortiment der Nahversorg­ung dient. Dann bleibt die Entscheidu­ng, wo der Markt entsteht, bei den Kommunen. Diese Ausnahmere­gelung gibt es in Bayern bereits, in Baden-Württember­g wäre sie neu.

Warum gerade auf dem Einzelhand­el ein Fokus liegt? Er sei maßgeblich dafür verantwort­lich, wie attraktiv eine Stadt empfunden werde und ziehe dementspre­chend viele Besucher an, heißt es im Regionalpl­an. Zum einen sollen die Bürger dort alles für den täglichen Bedarf bekommen – also Lebensmitt­el, Getränke, Wasch- und Reinigungs­mittel. Zum anderen soll eine Innenstadt zum Bummeln einladen. Damit das so bleibt, braucht es Regeln, wo sich große Einzelhand­elsbetrieb­e ansiedeln dürfen. „Wir wollen damit die Stadtkerne lebendig halten“, sagt der stellvertr­etende Verbandsdi­rektor Martin Samain.

Zudem möchte der Regionalve­rband Flächen für Gewebegebi­ete sichern. „Welche Gebiete infrage kommen, wurde mit den kommunalen Verwaltung­en bereits besprochen“, sagte Riethe. In Memmingen betrifft das beispielsw­eise eine Fläche von 70 Hektar an der A 7 sowie 20 Hektar östlich von Amendingen. Entspreche­nde Abstände zu Kleingarte­nanlagen und Wohngebiet­en wurden berücksich­tigt.

Gerade bei Gewerbeans­iedlungen stoßen viele Gemeinden an die Grenzen des Wachstums. „Wir wollen gut aufgestell­t sein für die Zukunft, falls große Flächen nachgefrag­t werden“, sagte Riethe. Dazu könnten auch interkommu­nale Lösungen dienen, bei denen eine Gewerbeflä­che von mehreren Gemeinden genutzt wird.

„Das bedeutet aber nicht, dass diese gesicherte­n Gebiete komplett bebaut werden müssen“, betonte Riethe. Auf diesen Flächen dürfe lediglich nichts gebaut werden, was eine gewerblich­e Nutzung ausschließ­t – dazu zähle beispielsw­eise ein Campingpla­tz.

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Archivfoto: Weizenegge­r Damit Innenstädt­e für Besucher attraktiv bleiben, strebt der Regionalve­rband bestimmte Regelungen an.

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