Schlechtes Urteil
Zu „Was Nachbarn aushalten müssen“(Seite 1) vom 27. Oktober: Über das Urteil kann man nur den Kopf schütteln. Da wird das Üben an bis zu drei Stunden pro Werktag und bis zu zwei Stunden an Sonnund Feiertagen als Freizeitaktivität hingestellt, ohne zu berücksichtigen, dass Berufsmusiker die immer gleichen Sequenzen wiederholen. Würde aus einem Radio stundenlang ständig das gleiche Musikstück erklingen, würde das niemand akzeptieren. Die armen Nachbarn des Musikers sollen aber eine Dauerbeschallung an sieben Tagen in der Woche dulden. Hätten die Richter sich einmal eine dreistündige Übung am Stück anhören müssen, dann hätten sie anders geurteilt. Robert Federle, Augsburg