Guenzburger Zeitung

Schlechtes Urteil

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Zu „Was Nachbarn aushalten müssen“(Seite 1) vom 27. Oktober: Über das Urteil kann man nur den Kopf schütteln. Da wird das Üben an bis zu drei Stunden pro Werktag und bis zu zwei Stunden an Sonnund Feiertagen als Freizeitak­tivität hingestell­t, ohne zu berücksich­tigen, dass Berufsmusi­ker die immer gleichen Sequenzen wiederhole­n. Würde aus einem Radio stundenlan­g ständig das gleiche Musikstück erklingen, würde das niemand akzeptiere­n. Die armen Nachbarn des Musikers sollen aber eine Dauerbesch­allung an sieben Tagen in der Woche dulden. Hätten die Richter sich einmal eine dreistündi­ge Übung am Stück anhören müssen, dann hätten sie anders geurteilt. Robert Federle, Augsburg

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