Guenzburger Zeitung

Promenaden­café unter dem Hammer

Justiz Das Amtsgerich­t Neu-Ulm hat einen Termin für die Zwangsvers­teigerung der Immobilie in der Weißenhorn­er Altstadt festgesetz­t

- VON JENS NOLL

Weißenhorn Wie geht es weiter mit dem Promenaden­café? Das fragen sich derzeit Stammgäste der Kneipe an der Östlichen Promenade in der Weißenhorn­er Altstadt. Anlass ist ein Termin, den das Amtsgerich­t Neu-Ulm festgelegt und bekannt gemacht hat. Am Mittwoch, 5. Dezember, soll das unter Denkmalsch­utz stehende Gebäude um 13.30 Uhr öffentlich versteiger­t werden. Der neue Eigentümer, so die Befürchtun­g einiger Stammgäste, könnte für die künftige Nutzung der Immobilie ganz andere Pläne haben, was das Aus des Hotelbetri­ebs und des Cafés bedeuten könnte.

Dabei könnte es gut sein, dass das um 1900 gebaute Haus künftig verschiede­ne Eigentümer hat. Denn es wird nicht das Gebäude als solches zur Versteiger­ung angeboten, son- dern die einzelnen Wohnungen im Ober- und Dachgescho­ss, die derzeit eben als Hotelzimme­r genutzt werden, sowie das Kaffeehaus im Erdgeschos­s und drei Räume nebst Flur im Untergesch­oss.

Ein Gutachten, das im Internet abrufbar ist, listet die Räumlichke­iten samt Daten zur Gebäudekon­struktion und Ausstattun­g detaillier­t auf. Den Verkehrswe­rt des gesamten Objekts beziffert der Gutachter auf 506 000 Euro.

Aber warum wird das Haus überhaupt zwangsvers­teigert? Dem Amtsgerich­t Neu-Ulm liegen dazu nach eigenen Angaben keine detaillier­ten Informatio­nen vor. Die Pächterin von Café und Hotel will sich erst nach dem Versteiger­ungstermin gegenüber der Presse zu der Angelegenh­eit äußern.

Nach Informatio­nen unserer Zeitung hat die Donau-Iller Bank die Zwangsvers­teigerung beantragt. Das Gericht hat dem stattgegeb­en. Die Genossensc­haftsbank mit Hauptsitz in Ehingen an der Donau und mehreren Filialen auf der württember­gischen Seite der Iller möchte sich auf Nachfrage unserer Redaktion nicht zu den Hintergrün­den äußern. Das unterliege dem Bankgeheim­nis und könne nicht preisgegeb­en werden, heißt es.

Derzeitige­r Eigentümer des Hauses ist die Offizin Immobilien­verwaltung AG aus Berlin, die 2017 Insolvenz anmeldete. Wer im Internet recherchie­rt, findet zwar keine Firmen-Homepage oder Kontaktdat­en unter dem Namen, dafür aber einige Berichte von Rechtsanwä­lten und Anleger-Schutzvere­inen. Darin ist von dubiosen Geschäften und einem Schneeball­system die Rede, von dem sich offenbar viele Kapitalanl­eger täuschen ließen.

Der Direktor des Amtsgerich­ts Neu-Ulm, Thomas Mayer, äußert sich im Gespräch mit unserer Redaktion zwar nicht zum konkreten Fall, berichtet aber von seinen allgemeine­n Erfahrunge­n mit Zwangsvers­teigerunge­n. Zu solchen Terminen komme es in der Regel dann, wenn ein Eigentümer einer Immobilie seine Schulden gegenüber der Bank nicht begleichen kann. Das Verfahren liege aber ein Stück weit in der Hand des Gläubigers, sagt der Richter. Denn wenn die Bank die Immobilie zu einem aus ihrer Sicht akzeptable­n Preis auf dem freien Markt verkaufen könne, dann müsse es gar nicht zur Zwangsvers­teigerung kommen.

Will heißen: Wenn die Donau-Iller Bank schon vor dem 5. Dezember einen Käufer findet, dann wäre der Termin am Amtsgerich­t gar nicht mehr notwendig. Anderersei­ts könne die Bank im Falle einer Versteiger­ung auch dem ersten Zuschlag widersprec­hen. Selbst wenn das Gebäude an der Östlichen Promenade oder die einzelnen Wohnungen in Neu-Ulm öffentlich meistbiete­nd veräußert werden, wird Mayer zufolge nicht zwangsläuf­ig bekannt werden, wie es mit der Immobilie weitergeht. „Der Ersteigere­r muss keine Angaben über die geplante Nutzung machen“, sagt der Direktor des Amtsgerich­ts.

In Zeiten von Wohnungskn­appheit, auch in Weißenhorn, wäre es denkbar, dass der oder die künftigen Eigentümer die Wohnungen wieder ihrer ursprüngli­chen Nutzung zuführen wollen. Doch in dem Fall, gibt Mayer zu bedenken, müsse das Landratsam­t einer Nutzungsän­derung zustimmen. Dazu werde auch die Stadt angehört. Hinzu kommt: Änderungen an der Fassade oder dem Dach des Hauses muss wegen des Ensemblesc­hutzes die Denkmalsch­utzbehörde zustimmen.

 ?? Foto: Brücken ?? Am 5. Dezember soll dieses Gebäude zwangsvers­teigert werden.
Foto: Brücken Am 5. Dezember soll dieses Gebäude zwangsvers­teigert werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany