Promenadencafé unter dem Hammer
Justiz Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen Termin für die Zwangsversteigerung der Immobilie in der Weißenhorner Altstadt festgesetzt
Weißenhorn Wie geht es weiter mit dem Promenadencafé? Das fragen sich derzeit Stammgäste der Kneipe an der Östlichen Promenade in der Weißenhorner Altstadt. Anlass ist ein Termin, den das Amtsgericht Neu-Ulm festgelegt und bekannt gemacht hat. Am Mittwoch, 5. Dezember, soll das unter Denkmalschutz stehende Gebäude um 13.30 Uhr öffentlich versteigert werden. Der neue Eigentümer, so die Befürchtung einiger Stammgäste, könnte für die künftige Nutzung der Immobilie ganz andere Pläne haben, was das Aus des Hotelbetriebs und des Cafés bedeuten könnte.
Dabei könnte es gut sein, dass das um 1900 gebaute Haus künftig verschiedene Eigentümer hat. Denn es wird nicht das Gebäude als solches zur Versteigerung angeboten, son- dern die einzelnen Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss, die derzeit eben als Hotelzimmer genutzt werden, sowie das Kaffeehaus im Erdgeschoss und drei Räume nebst Flur im Untergeschoss.
Ein Gutachten, das im Internet abrufbar ist, listet die Räumlichkeiten samt Daten zur Gebäudekonstruktion und Ausstattung detailliert auf. Den Verkehrswert des gesamten Objekts beziffert der Gutachter auf 506 000 Euro.
Aber warum wird das Haus überhaupt zwangsversteigert? Dem Amtsgericht Neu-Ulm liegen dazu nach eigenen Angaben keine detaillierten Informationen vor. Die Pächterin von Café und Hotel will sich erst nach dem Versteigerungstermin gegenüber der Presse zu der Angelegenheit äußern.
Nach Informationen unserer Zeitung hat die Donau-Iller Bank die Zwangsversteigerung beantragt. Das Gericht hat dem stattgegeben. Die Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in Ehingen an der Donau und mehreren Filialen auf der württembergischen Seite der Iller möchte sich auf Nachfrage unserer Redaktion nicht zu den Hintergründen äußern. Das unterliege dem Bankgeheimnis und könne nicht preisgegeben werden, heißt es.
Derzeitiger Eigentümer des Hauses ist die Offizin Immobilienverwaltung AG aus Berlin, die 2017 Insolvenz anmeldete. Wer im Internet recherchiert, findet zwar keine Firmen-Homepage oder Kontaktdaten unter dem Namen, dafür aber einige Berichte von Rechtsanwälten und Anleger-Schutzvereinen. Darin ist von dubiosen Geschäften und einem Schneeballsystem die Rede, von dem sich offenbar viele Kapitalanleger täuschen ließen.
Der Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm, Thomas Mayer, äußert sich im Gespräch mit unserer Redaktion zwar nicht zum konkreten Fall, berichtet aber von seinen allgemeinen Erfahrungen mit Zwangsversteigerungen. Zu solchen Terminen komme es in der Regel dann, wenn ein Eigentümer einer Immobilie seine Schulden gegenüber der Bank nicht begleichen kann. Das Verfahren liege aber ein Stück weit in der Hand des Gläubigers, sagt der Richter. Denn wenn die Bank die Immobilie zu einem aus ihrer Sicht akzeptablen Preis auf dem freien Markt verkaufen könne, dann müsse es gar nicht zur Zwangsversteigerung kommen.
Will heißen: Wenn die Donau-Iller Bank schon vor dem 5. Dezember einen Käufer findet, dann wäre der Termin am Amtsgericht gar nicht mehr notwendig. Andererseits könne die Bank im Falle einer Versteigerung auch dem ersten Zuschlag widersprechen. Selbst wenn das Gebäude an der Östlichen Promenade oder die einzelnen Wohnungen in Neu-Ulm öffentlich meistbietend veräußert werden, wird Mayer zufolge nicht zwangsläufig bekannt werden, wie es mit der Immobilie weitergeht. „Der Ersteigerer muss keine Angaben über die geplante Nutzung machen“, sagt der Direktor des Amtsgerichts.
In Zeiten von Wohnungsknappheit, auch in Weißenhorn, wäre es denkbar, dass der oder die künftigen Eigentümer die Wohnungen wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zuführen wollen. Doch in dem Fall, gibt Mayer zu bedenken, müsse das Landratsamt einer Nutzungsänderung zustimmen. Dazu werde auch die Stadt angehört. Hinzu kommt: Änderungen an der Fassade oder dem Dach des Hauses muss wegen des Ensembleschutzes die Denkmalschutzbehörde zustimmen.